Ende des Jahres 2021 hatte die Kulturministerkonferenz eine Kommission »Faire Vergütung« eingerichtet. Berichterstatter der Kommission waren die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen. Die Kommission faire Vergütung hat im Jahr 2022 intensiv beraten und eine Honorarmatrix erstellt, die von der Kulturministerkonferenz im Oktober 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Die Honorarmatrix sollte bewusst nur einen Rahmen an Tätigkeitsbereichen aufführen. Die weitere inhaltliche Füllung bzw. die Aushandlung von Basishonoraren sollte, so der ausdrückliche Wunsch der Länder, jeweils in den Ländern erfolgen, um den spezifischen Bedingungen vor Ort gerecht zu werden.

Die nachfolgenden Beiträge der Kulturministerinnen und -minister der Länder zeigen, dass sich die Mehrzahl der Länder auf den Weg gemacht hat, Basishonorare in der Projektförderung vorzusehen bzw. sie zur Förderbedingung zu machen und Basishonorare mit den jeweiligen Verbänden auszuhandeln. In einigen Ländern bestehen bereits seit einigen Jahren entsprechende Vorgaben für einzelne künstlerische Sparten, die jeweils aktualisiert werden.

Die Akzente werden von den Ländern unterschiedlich gesetzt. Einige setzen in der bildenden Kunst an und nutzen hierbei insbesondere die Empfehlungen des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler, andere stellen auf darstellende Kunst oder Musik ab. Große Einigkeit besteht darin, dass es dringend erforderlich ist, die Einkommenssituation der selbstständigen Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Zugleich wird in der Regel auf die angespannte Haushaltslage verwiesen und unterstrichen, dass die Umsetzung höherer Honorare von den Haushaltsbeschlüssen abhängig ist und sie auch nicht zu massiven Einschnitten in der Projektlandschaft führen soll.

Erfreulicherweise haben alle Länder mit Ausnahme von Hessen geantwortet. Hessen verwies auf die aktuell laufenden Koalitionsverhandlungen, denen nicht vorgegriffen werden sollte.

Neben den Ländern hat auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrates die Absicht erklärt, bereits im Jahr 2024 Basishonorare der Kulturförderung ihres Hauses vorzusehen. Die Gespräche zur Ausgestaltung und Umsetzung laufen derzeit.

Es steht zu erwarten, dass, sofern nicht bereits geschehen, im Jahr 2024 im Grundsatz im Bund und in den Ländern Basishonorare für selbstständige Künstlerinnen und Künstler eingeführt werden. Einiges wird anfangs vermutlich noch Stückwerk sein und in den nächsten Jahren ergänzt werden müssen. Auch wird sich in der Umsetzung erweisen, ob die Parameter richtig gewählt wurden. Teilweise ist auch noch ungeklärt, wie mit Mischfinanzierungen verfahren wird, wenn Bund und Land ggf. unterschiedliche Basishonorarwerte ansetzen. Wesentlich ist aber, dass ein Anfang gemacht wird.

Eines zeichnet sich Ende dieses Jahres jedenfalls ab: Alle befinden sich auf dem Weg und die flächendeckende Einführung von Basishonoraren ist in greifbare Nähe gerückt.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.