Die soziale Situation von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern ist ebenso kultur- wie sozialpolitisch relevant. Denn das Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse Versicherten betrug im Jahr 2022 bei Autorinnen und Schriftstellern rund 22.000 Euro, also knapp 1.900 Euro im Monat und lag bei selbstständigen Musikerinnen und Musikern noch einmal 8.000 Euro niedriger (ca. 14.200 Euro/p. a.), das entsprach weniger als 1.200 Euro monatlich.

Zum Vergleich: Das monatliche Brutto-Durchschnittseinkommen vollbeschäftigter lohnabhängig Beschäftigter in Deutschland betrug im selben Zeitraum ca. 4.100 Euro und bei allen lohnabhängig Beschäftigten, also auch denen in Teilzeit oder in geringfügiger Beschäftigung, immer noch 3.200 Euro monatlich.

Künstlerinnen und Künstler müssen von ihrem Einkommen leben können. Die Stapelkrisen der vergangenen Jahre, dazu gehören die tiefen Einschnitte in die künstlerische Praxis während der Corona-Lockdowns, die Energiekrise mit den enormen Preissteigerungen sowie die Inflation und damit verbundene Preissteigerungen haben viele Künstlerinnen und Künstler in sozial-existenzielle Schwierigkeiten gebracht. Ein Ausweg aus dieser Krisensituation wäre die Einführung eines Grundeinkommens, das existenzsichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Doch der Weg zum Grundeinkommen ist weit. Weiter noch als seinerzeit bei der Einführung des Mindestlohns, gegen den sich ursprünglich Kapital und Arbeit einig waren und der heute von den Gewerkschaften als unverzichtbar angesehen wird und auch von Arbeitgebern als sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Kulturministerinnen und -minister der Länder, das Bundesarbeitsministerium und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien darauf, die Honorarmatrix umzusetzen, die von der »Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler« erarbeitet wurde.

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen beriet im Mai 2023 über die Honorarmindeststandards und verpflichtete sich, bei öffentlichen Beauftragungen an Kunstschaffende die Honorarmatrix als erste Grundlage zu beachten. Maßgeblich ist zusätzlich die Orientierung an den Honorarempfehlungen der Landes- und Bundesverbände.

Dieses System muss sich nun in der Praxis bewähren, und wir werden im Austausch mit den im Thüringer Kulturrat zusammengeschlossenen Verbänden über Schlussfolgerungen für Projektförderungen sprechen. Nicht überzeugen kann die Erwartung des Deutschen Kulturrates, dass jedes Land gesonderte Verhandlungen über Basishonorare mit Verbänden und Gewerkschaften führen sollte. Hier müssen länderübergreifende Regelungen geschaffen werden.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2023-1/2024.