In Bratislava, der Hauptstadt der Slowakei, haben Anfang August die Dreharbeiten zur neuen ZDF-Serie »Hohenfelden« begonnen. Die bekannte Autorin Juli Zeh ist die TV-Autorin und Creative Producerin der sechsteiligen Serie aus dem Bereich des Pferdesports. Diese neue Staffel für das Abendprogramm des ZDF ist nicht der einzige TV-Film, den die öffentlich-rechtlichen Sender außerhalb Deutschlands produzieren lassen. Allein in der österreichischen Metropole Wien haben im ersten Halbjahr beide gebührenfinanzierte Sendergruppen als Auftraggeber sechs Serien durch österreichische Produktionsfirmen realisieren lassen: Neben den Dauerbrennern »SoKo Wien« und »Tatort Wien« sind es »Der Wien Krimi – Blind ermittelt«, »Wiener Blut«, »Mord in Wien« und nicht zuletzt die nach dem Falco-Song benannte Serie »Vienna Calling«. Es ist vielleicht noch nachvollziehbar, dass Filme, die an der Donau spielen, auch dort gedreht werden, doch bei anderen Stoffen, wie bei »Hohenfelden«, ist keine regionale Präsenz verpflichtend. Ob in Lissabon, Zürich, Barcelona, Kroatien, Amsterdam, Istanbul oder zuletzt in Griechenland (»Der Kreta-Krimi«) – überall in Europa ermitteln im ARD-Auftrag Krimi-Teams. »Die deutschen Film- und Fernsehdienstleister können als Zaungäste nur staunend beobachten, wie im europäischen Ausland nicht zuletzt wegen der Aufträge von ARD und ZDF die Film- und Fernsehindustrien wachsen und gedeihen, während der hiesige Markt darbt. In Großbritannien haben sich beispielsweise die Studiokapazitäten in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt; im Januar eröffnete mit United Illusions nahe der ungarischen Hauptstadt Budapest das größte virtuelle Filmstudio Mittel- und Osteuropas«, schätzt Achim Rohnke, Geschäftsführer des Verbands Technischer Betriebe für Film & Fernsehen (VTFF e. V.) die schwierige Lage der deutschen Filmbranche ein. Das soll sich nach den Plänen des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer jetzt schnell ändern.

 

250 Millionen jährliche Bundesförderung für Filmproduktionen

250 Millionen Euro, 120 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr für die Förderung deutscher Kinofilme und TV-Serien, sind im Entwurf des Bundeshaushaltes für 2026 vorgesehen. Das hat das Bundeskabinett am 30. Juli 2025 mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2026 beschlossen. Die Förderquote wird damit dauerhaft auf 30 Prozent angehoben. »Wir brauchen mehr Blockbuster und Serienhits Made in Germany«, ist Medienstaatsminister Wolfram Weimer überzeugt. »Mit mehr als 110 Jahren Filmschaffen in Deutschland haben wir dafür doch beste Voraussetzungen: Wir haben die Studios, wir haben die Produktionsdienstleister, und wir haben das kreative Talent und das technische Know-how«, so der Staatsminister. Das jetzt verabschiedete Fördervolumen soll auch über 2026 hinaus fortgeführt werden. Bisher wandten Bund und Länder jährlich gemeinsam rund 330 Millionen Euro für die Produktionsförderung von Filmen und Serien auf. Davon stammten etwa 185 Millionen Euro vom Bund. Ab 2026 stehen mit dem geplanten Zuwachs bei der Anreizförderung und der jurybasierten kulturellen Filmförderung allein bundesseitig 310 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen Förderungen durch die Länder.

 

Abschied vom Tax-Intensive-Modell

Die Verdopplung der Filmförderung durch Mittel des Bundes schien jahrelang unmöglich und kam auch für die Branche überraschend. Sowohl von Weimers Vorgängerin im Amt Claudia Roth als auch im Koalitionsvertrag der CDU/CSU- und SPD-Regierung wurde ein steuerliches Anreizmodell favorisiert. Bei diesem Anreizsystem können Produzenten und Dienstleister einen nicht gedeckelten Anspruch auf eine Steuervergütung in Höhe von 30 Prozent der Produktionskosten geltend machen, die aus der Einkommens- bzw. Körperschaftsteuer finanziert würde. Für jeden Euro, der an steuerlichen Anreizen gezahlt wird, fallen laut dem Beratungsunternehmen Deloitte statistisch bis zu drei Euro Steuermehreinnahmen an. Von diesem Modell, das für den Finanzminister wirtschaftlich günstiger ist als eine automatische Förderung, die jetzt geplant ist, hat sich die Bundesregierung damit verabschiedet. Wolfram Weimer selbst hatte wenige Tage zuvor bei den Filmtagen in München noch ein solches Tax-Intensive-Modell angekündigt, das er später in einem Interview mit »Blickpunkt Film« als »Bürokratiemonster« bezeichnete. Doch dieses »Monster« ist in mehreren Ländern Europas sehr erfolgreich und hat auch viele deutsche Filmproduktionen angezogen. In Österreich, wo 2023, ähnlich wie jetzt in Deutschland vorgesehen, die Fördergelder für Dreharbeiten aufgestockt worden sind, wurde aus Budgetgründen ein Stopp verkündet und die Zuschüsse für nächstes Jahr wurden reduziert. Deshalb ist auch dort ein steuerlicher Anreiz im Gespräch. Selbst wenn die Bundesregierung plant, für drei Jahre je 250 Millionen Euro jährlich auszugeben, müssen diese Mittel vom Deutschen Bundestag immer wieder neu gebilligt werden. Bei einem steuerbasierten Fördermechanismus hätten in Deutschland die Bundesländer mit einbezogen werden müssen, da beide Steuerarten Bund und Ländern gemeinsam zufließen. Da sich die Bundesregierung jedoch nicht mit den Länderfinanzministern über eine Aufteilung möglicher Kosten einigen konnte und das FDP-geführte Finanzministerium Einwände gegen das Projekt hatte, geriet Deutschland im Wettbewerb der Filmproduktionsmärkte ins Hintertreffen. Auch Weimer ging davon aus, dass sich eine Einigung über ein neues Fördermodell bis Ende 2026 hinziehen würde. Für diesen Fall rechnete die Branche mit einer »Welle von Insolvenzen« bei Produktionsfirmen und technischen Dienstleistern.

 

Verknüpfung von Förderung und Investitionsverpflichtung

Der überraschende Schnellschuss, den Kulturstaatsminister Weimer und der Staatssekretär im Finanzministerium Björn Böhning ausgehandelt haben, stellt zwischen der geplanten Anhebung der Fördersumme und einer Investitionsverpflichtung für Videoplattformen ein Junktim her, das sich in der Koalitionsvereinbarung so nicht findet. Eine solche Verpflichtung, mehr in deutschsprachige Produktionen zu investieren, gehört seit Jahren zu den zentralen Forderungen der Produzentenverbände. Dabei gehen sie von 20 bis 25 Prozent der in Deutschland erwirtschaften Umsätze aus. Allerdings können diese Filme in jedem EU-Land produziert werden. Zu den betroffenen VoD-Anbietern gehören nicht nur die globalen Plattformen, sondern auch die ARD und das ZDF mit ihren Mediatheken genauso wie RTL+ oder Joyn von ProSiebenSat.1. Eine solche Abgabe wurde von Netflix & Co, aber auch von den deutschen Anbietern bisher abgelehnt. Dabei verweisen sie auf deutlich geringere Sätze wie in Spanien und auf eine unklare Rechtslage. Etwa die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten haben eine Investitionsverpflichtung, und der Durchschnitt liegt bei vier Prozent. Frankreich, das von den Produktionsverbänden immer wieder positiv ins Spiel gebracht wird, ist eine Ausnahme und die Marktbedingungen sind mit denen in Deutschland nicht zu vergleichen.

Die Streamingplattformen zahlen bisher bereits eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt, bei Netflix beträgt diese nach eigenen Angaben 2,5 Prozent auf den Umsatz mit Kinofilmen. Zudem investierte das Unternehmen von 2021 bis 2023 mehr als 500 Millionen Euro in deutschsprachige Inhalte. Die Investitionsabgabe soll per Gesetz erfolgen, das der Kulturstaatsminister zum Ende der parlamentarischen Sommerpause vorlegen will. In Gesprächen, die er mit mehreren VoD-Plattformen Mitte Juli hatte, war noch von möglichen Selbstverpflichtungen die Rede. Wolfram Weimer verteidigte in dem Interview mit »Blickpunkt Film« den Sinneswandel damit, dass in Politik und Branche die »klare Erwartung« bestehe, dass »wir mit der neuen Anreizförderung auch eine gesetzliche Investitionsverpflichtung einführen«. In einem Podcast von »Table.Media« hatte der Staatsminister zudem argumentiert, dass er »Medienkartelle und Monopole bekämpfen« wolle und so den staatlichen Markteingriff mit der Investitionsverpflichtung rechtfertigt.

Doch die Marktsituation ist bei den Streamingplattformen anders als bei Intermediären wie Google oder Facebook. Nach aktuellen Daten der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) liegt die tägliche Sehdauer der Bevölkerung ab 14 Jahren im Bewegtbildmarkt im Juni 2025 bei der ARD bei 45 Minuten, bei RTL-Deutschland bei 36 Minuten und beim ZDF bei 33 Minuten. Die internationalen Streaminganbieter kamen nur auf sechs Minuten oder weniger. Zudem ist eine gesetzliche Regelung der Investitionsabgabe rechtlich umstritten und muss auch durch die EU-Kommission genehmigt werden. Ob es ab 1. Januar 2026 tatsächlich mehr Geld für den deutschen Film gibt, steht also noch nicht fest. Auch wenn die Zeit für die Filmbranche drängt.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 9/2025.