Seit über 50 Jahren entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) über den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des von ihr ermittelten Rundfunkbeitrages. Die Empfehlung hat de facto Gesetzeskraft.

Fünf Präsidenten von Landesrechnungshöfen, drei Wirtschaftsprüfer, zwei Betriebswirtschaftler, zwei Rundfunkrechtler, ein Historiker, ein Rundfunktechniker, ein Politikwissenschaftler, ein Medienwissenschaftler – darunter sechs Professorinnen oder Professoren – geben alle zwei Jahre ihre »Empfehlung« ab. Diese 16 Experten sind Mitglieder der Beitragskommission, vorgeschlagen von den Ländern und bestätigt durch die Ministerpräsidentenkonferenz. Der gültige Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag legt fest, dass die KEF, unter Beachtung der Programmautonomie, den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln hat. Das Expertengremium orientiert sich dabei am Auftrag, der im Medienstaatsvertrag definiert ist. So heißt es dort: »Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Aufgabe, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten.«

In welcher Qualität diese Beauftragung konkret in jeder einzelnen Anstalt umgesetzt wird, überprüfen die Rundfunkräte bzw. der Fernsehrat des ZDF und der Hörfunkrat von Deutschlandradio. Es fehlte bisher jedoch ein Gremium, das die Erfüllung des Staatsvertrages insgesamt kontrolliert, dabei alle Verbreitungswege berücksichtigt und auch Anregungen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung gibt. Die Anregung dazu gab der von den Ländern eingesetzte Zukunftsrat im Januar 2024.

Der Medienrat soll den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Blick haben

Diese Lücke soll nun ein Medienrat schließen, der mit dem seit dem 1. Dezember 2025 gültigen Reformstaatsvertrag kreiert worden ist. Das neugeschaffene Gremium soll »die Auftragserfüllung sowie daraus abgeleitet die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Angebots in den Blick nehmen«. Diese Betrachtung des gesamten Systems muss »von außen« erfolgen und kann, nach Ansicht der Länder, nicht von den einzelnen Gremien geleistet werden, die sich dem Auftrag ihrer »eigenen« Anstalt verpflichtet fühlen. Bewertungsmaßstab ist daher der Medienstaatsvertrag und nicht der Auftrag nach dem jeweiligen Landesrecht. Gremien und Anstalten erhalten durch den Medienrat für ihre Arbeit einen fundierten Input von unabhängigen Fachleuten. Zudem wird eine regelmäßige Debatte in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten zur Auftragserfüllung und nicht nur zur Höhe des Rundfunkbeitrages ermöglicht. Stellt der Medienrat Mängel fest – beispielsweise, dass auch in der Gesamtheit der Informationsangebote bestimmte Zielgruppen nicht erreicht werden – haben sich die Anstalten und insbesondere die Gremien mit dieser Kritik zu befassen und ggf. mögliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Verpflichtung, die kritisierten Zustände zu verändern, besteht jedoch nicht. Der Medienrat hat keine regulatorische Aufsichtsfunktion, sondern versteht sich, nach eigenen Angaben, als bewertende und empfehlende Instanz. Zu den Prüfungskriterien gehören z. B. die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote und Inhalte, die quantitative und qualitative Nutzung dieser Formate durch die entsprechende Zielgruppe sowie die Wirkung der Angebote auf die individuelle Meinungsbildung der Nutzer und den öffentlichen Diskurs. Bewertet werden sollen die Ausgewogenheit sowie die Themen- und Meinungsvielfalt, auch im Vergleich der Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ebenso berücksichtigt wird der Beitrag von Kultur, Bildung, Information, Beratung im Gesamtangebot sowie der Unterhaltung. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder gehen davon aus, dass die Anstalten dem Medienrat alle für seine Arbeit erforderlichen Informationen vollständig und zeitnah zur Verfügung stellen. Künftig erfolgt damit alle zwei Jahre eine umfangreiche Bewertung der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Der KEF-Bericht zur Wirtschaftlichkeit und der Medienratsbericht zur Auftragserfüllung.

Der Medienrat hat seinen Sitz in Weimar

Während die KEF in der Staatskanzlei der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in Mainz sitzt, soll der Medienrat nach den Überlegungen der Ministerpräsidenten staatsfern arbeiten und wird deshalb sein ständiges Büro in der Bauhaus-Universität Weimar beziehen. In der »Medienvilla« der Weimarer Universität wird künftig die Geschäftsstelle ihren Sitz haben. Für den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt haben die Regierungschefinnen und -chefs der Länder ein klares Signal für den Wissenschaftsstandort Weimar und den Medienstandort Thüringen gesetzt. Die Bauhaus-Universität Weimar sei die perfekte Adresse für den Medienrat, sagte er: »Thüringen etabliert sich zunehmend als bedeutender deutscher Medienstandort. Diese Entwicklungen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass unser Land als kreativer, verlässlicher und zukunftsorientierter Ort für Medien und Kultur wahrgenommen wird – und dass Thüringen in der deutschen Medienlandschaft immer mehr Gewicht gewinnt.« Die Bauhaus-Universität geht auf das Bauhaus zurück, das 1919 in Weimar gegründet worden ist, sich für die Einheit von Technik und Kultur einsetzte und diese praktizierte. Die Universität verfügt seit fast 30 Jahren über eine Fakultät Medien in den drei Fachrichtungen Medieninformatik, Medienwissenschaft und Medienmanagement.

Ex-Direktorin des Schweizer Fernsehens wird Vorsitzende des Medienrates

Die sechs Mitglieder des Medienrates wurden von den Bundesländern sowie den Kontrollgremien der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios berufen. Der Kommission gehören Anne Bartsch, Professorin für Empirische Kommunikations- und Medienforschung an der Universität Leipzig, Boris Alexander Kühnle, Professor für Medienwirtschaft und Finanzmanagement und Rektor der Hochschule der Medien Stuttgart, Jeanette Hofmann, Professorin für Internetpolitik an der FU Berlin und Forschungs- und Gründungsdirektorin des Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG), Peter Müller, ehemaliger Verfassungsrichter und Ministerpräsident a. D. des Saarlandes, Annika Sehl, Inhaberin des Lehrstuhls für Journalistik mit dem Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und Nathalie Wappler, bis Ende April 2026 Direktorin des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) und stellvertretende Generaldirektorin der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), an. Mitte April wurde Nathalie Wappler einmütig zur Vorsitzenden und Annika Sehl zu ihrer Stellvertreterin gewählt.

Die gebürtige Schweizerin Wappler studierte an der Universität Konstanz Geschichte, Politik und Germanistik. Ihre berufliche Laufbahn startete die heute 58-Jährige als Redakteurin bei 3sat, danach war sie beim WDR und beim ZDF tätig. Ab 2005 arbeitete sie beim Schweizer Fernsehen als Redakteurin, Redaktionsleiterin und Kulturchefin. 2016 holte die MDR-Intendantin Karola Wille Nathalie Wappler als Programmdirektorin nach Halle, wo sie die Bereiche Kultur, Jugend, Bildung und Wissen, das TV-, Radio- und Onlineprogramm sowie die Klangkörper verantwortete. Nach gut zwei Jahren kehrte sie als Direktorin und stellvertretende Generaldirektorin der SRG nach Zürich zurück. Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) ist das größte elektronische Medienhaus der Deutschschweiz mit 3.000 Mitarbeitenden. Die siebenjährige Amtszeit beim SRF war von zahlreichen Reform- und Sparanstrengungen geprägt. Mehrere Sendungen wurden gestrichen, bei einigen Formaten die Sendezeit gekürzt. Insgesamt muss die SRG bis 2029 rund 300 Millionen Euro einsparen und voraussichtlich 900 Vollzeitstellen streichen.

Nach ihrer Wahl erklärte Wappler: »Unsere Ambition und unser Auftrag ist es, die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch unabhängige Expertise und strategische Impulse zu begleiten, Debatten anzustoßen und einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten.«

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 5-6/2026