Die Bedeutung digitaler Medienangebote hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 2023 nutzten 95 Prozent der 16- bis 74-Jährigen regelmäßig das Internet. Auch ältere Generationen holen zunehmend auf: In der Altersgruppe 65+ stieg die Onlinequote innerhalb von zwei Jahren, nach Angaben des Sozialberichts der Bundeszentrale für politische Bildung (Bpb), von rund 80 Prozent auf 85 Prozent. Das Internet dient dabei längst nicht mehr nur der privaten Kommunikation oder dem Einkauf, sondern zunehmend der Informationsbeschaffung.

Dabei hat sich die Nutzung Sozialer Medien durch Jugendliche in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Was als digitaler Raum für persönlichen Austausch begann, ist heute ein komplexes, plattformübergreifendes Ökosystem aus Kommunikation, Unterhaltung, Information und Vermarktung. Die JIM-Studie (Jugend, Information, Medien) dokumentiert diese Entwicklung seit vielen Jahren kontinuierlich und zeigt, wie sich sowohl Plattformen als auch Nutzungsweisen verschoben haben. »Hier wird deutlich, dass sich Soziale Medien von digitalen ›Freundebüchern‹ zu komplexen digitalen Marktplätzen entwickelt haben. Unterschiedliche Akteure – das eigene soziale Umfeld, Influencer, Marken, (Medien-)Unternehmen und Institutionen – sind heute gleichermaßen präsent. Social Media erfüllt vielfältige Funktionen: Kommunikation, Information, Selbstdarstellung, Unterhaltung und zunehmend auch Konsum. Gleichzeitig werden die Plattformen funktional immer ähnlicher, während die Grenzen zwischen Social Media, Messengern und Unterhaltungsangeboten zunehmend verschwimmen. Die Nutzung beginnt immer früher, erfolgt überwiegend mobil und wird stark durch algorithmische Mechanismen geprägt«, stellt Yvonne Gerigk im Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2025 der Medienanstalten fest. Für knapp zwei Drittel der Jugendlichen sind originäre Onlineangebote die wichtigste Informationsquelle zum aktuellen Zeitgeschehen und für rund 30 Prozent ist Social Media der wichtigste Kontaktpunkt.

Australien verlangt von zehn Plattformen die Verwendung eines Altersverifikationssystems (AVS). Sonst drohen Strafen

Seit Jahren versuchen die EU, die Bundesregierung und die Bundesländer die Plattformen zu mehr Transparenz zu zwingen und fordern, dass sie Verantwortung für ihre Inhalte zu übernehmen. Der Erfolg ist bescheiden. Kein Wunder, dass die Appelle angesichts der Bedeutung von YouTube, TikTok und Google bei der Meinungsbildung von Kindern und Jugendlichen zunehmen, deren Zugang zu begrenzen. Am 10. Dezember 2025 hatte Australien, als weltweit erstes Land, zehn Plattformen per Gesetz gezwungen, ein Altersverifikationssystem (AVS) einzusetzen. Damit soll bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr die Nutzung unterbunden werden. Nach Auskunft der Regierung wurden innerhalb der ersten zwei Tage 4,7 Millionen Konten von unter 16-Jährigen deaktiviert. Auf dem Kontinent gibt es etwa 2,5 Millionen 8- bis 15-Jährige. Bereits fast 84 Prozent der 8- bis 12-Jährigen hatten Zugang zu mindestens einem Social-Media-Konto. Damit ist von der Regelung eine beträchtliche Zahl an Konten minderjähriger Nutzer betroffen.

Ingrid Volkmer, Professorin an der School of Culture and Communications der University of Melbourne, beobachtet die Erfahrungen mit einem solchen Nutzungsverbot sehr aufmerksam, denn ihr Forschungsschwerpunkt sind globale Kommunikation und Digitalpolitik. »Das Social-Media-Verbot in Australien ist sinnvoll«, sagt sie. »Denn es wird für Plattformen eine Grenze gesetzt, auf die die Systeme auch reagieren und Verfahren einer Altersprüfung einführen. Andernfalls drohen hohe Strafen.«

Bevor die australische Labor-Regierung das Parlament über ein Gesetz abstimmen ließ, hat das zuständige Ministerium für Infrastruktur eine umfangreiche Studie über verschiedene Alterssicherungstechnologien in Auftrag gegeben. Der Bericht bietet eine Bewertung von Technologien zur Altersverifizierung und beurteilt deren Leistung anhand einer Vielzahl international anerkannter Kriterien. Dazu gehören Genauigkeit, Interoperabilität, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Minimierung von Verzerrungen, Datenschutz und Datensicherheit sowie Einsatzbereitschaft. Zudem wurde eine internationale Expertenkommission berufen, die die Auswirkungen bewerten soll. Nach einem Jahr werden die Ergebnisse evaluiert und wenn nötig, weitere Maßnahmen beschlossen.

CDU und SPD plädieren für eine verbindliche Altersprüfung durch Plattformen

Das australische Beispiel hat die Debatte über ein sogenanntes altersgemäßes Social-Media-Verbot in Deutschland befördert. So haben CDU und SPD auf ihren jüngsten Parteitagen die Regierung aufgefordert, ein ähnliches Gesetz vorzulegen. Die Christdemokraten haben den Antrag angenommen, »eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen«. Für Kinder bis 14 Jahre fordert die SPD ein vollständiges Verbot. Bis 16 Jahre soll eine verpflichtende Jugendversion gelten. Zusätzlich sollen beispielsweise algorithmische Empfehlungssysteme nur per »Opt-In« aktivierbar sein.

Zu den Befürwortern einer restriktiven Regelung gehört Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther: »Wenn wir so weitermachen wie bisher, ohne einzugreifen, führt das unsere Gesellschaft in den Abgrund«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dass man nicht schon vor Jahren gehandelt habe, sei eine »schwere Sünde« gewesen. Die jüngere Generation habe inzwischen »erhebliche Schäden« erlitten, so der Politiker. Günther verwies auf suchtauslösende Effekte von Social-Media-Apps, die auch für Erwachsene gefährlich sein könnten – das habe er bei sich selbst beobachtet. Zudem gebe es in den Netzwerken Gewalt in vielen Formen, Stigmatisierungen und verzerrte Schönheitsbilder.

Tobias Schmid, Direktor der Medienanstalt in NRW, plädiert ebenfalls für eine Zugangsbeschränkung zu Plattformen durch eine vorgeschriebene Alterskontrolle. Mitte Februar informierte er sich vor Ort über Gründe und Erfahrungen mit den gesetzlichen Regelungen. »Die australische Regierung reagiert auf den gleichen Befund, der auch hier die Diskussion befeuert. Das Ziel der australischen Regelungen ist es vor allem, den Kindern eine Art ›Delay‹ zu ermöglichen, um später und reflektierter in soziale Medien einzusteigen.« Im Gegensatz zu Australien existieren in Deutschland bereits zugelassene altersabhängige Sperrmöglichkeiten. Über 100 Systeme zur Altersfestsetzung, wurden durch Landesmedienanstalten zertifiziert, die Mehrheit ohne Ausweiskontrolle, die in Australien nicht gestattet ist. Dennoch mache, so Tobias Schmid, eine separate deutsche Regelung keinen Sinn, da das EU-Recht »abschließend« sei. Daneben könne es keine nationale Regelung zum gleichen Thema geben.

Ablehnende Reaktionen von Verbänden und Interessensgruppen

Eine verbindliche Alterskontrolle durch Plattformen findet in Deutschland nicht nur Beifall. Unter einigen Interessensvertretern stoßen die Forderungen aus der Politik, aber auch von Wissenschaftlern und Eltern auf Skepsis und Ablehnung. Das Online-Medienmagazin DWDL listet mehr als 20 negative Positionen auf. So spricht das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise von einer »Entmündigung von Kindern und Jugendlichen«, Verbote stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert. Save The Children befürchtet, dass altersbasierte Beschränkungen »unbeabsichtigte Schäden verursachen, ein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln und die Rechte und Möglichkeiten von Kindern einschränken könnten«. Der Bundesjugendring lehnt »pauschale Zugangsbeschränkungen« ab und fordert sicher gestaltete Räume. Funktionieren soll das etwa über »verbindliche Verbote manipulativer Gestaltung«. Der Deutsche Lehrerverband hält eine gesetzliche Altersgrenze für soziale Medien »weder für umsetzbar noch sinnvoll«. »Keinesfalls sollte undifferenziert für jedes soziale Medium in Gänze eine bestimmte Altersgrenze festgelegt werden«, schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider in einer Stellungnahme für den Thüringer Landtag. Kinder und Jugendliche hätten ein Recht auf soziale Teilhabe.

Auch wenn einige Parteien und Politiker drängen, so schnell wird es mit verbindlichen Altersprüfungen nicht gehen. Die EU-Kommission hat zu diesem Thema eine Kommission eingesetzt, die Anfang März das erste Mal getagt hat und im Sommer einen Bericht vorlegen soll. Erst dann kann die Arbeit an einer entsprechenden Verordnung oder der Novellierung der AVMD-Richtlinie beginnen. Der müssen anschließend noch die Mitgliedsländer und das EU-Parlament zustimmen. Und das kann dauern.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 4/2026