Generative Künstliche Intelligenz (KI) hat in diesem Jahr weiter an Bedeutung gewonnen. Eine aktuelle Studie des TÜV-Verbands zeigt, dass gut jeder Zweite (53 Prozent) bereits Erfahrungen mit generativer KI hat. Im April 2023, ein halbes Jahr nach der Einführung von ChatGPT, lag der Anteil erst bei 23 Prozent. Zu den Hauptanwendungsfällen gehören kreative Prozesse wie die Verwendung von KI-Software zu Unterhaltungszwecken oder die Erstellung und Bearbeitung von Bildern: Bereiche, die unmittelbar das Urheberrecht und die damit verbundene Vergütung der Urheber betreffen und auch bei der Weiterentwicklung der KI eine entscheidende Rolle spielen sollen. Das Jahr 2025 hat den Spielraum für Nutzung und Entwicklung der Künstlichen Intelligenz durch Initiativen, gesetzliche Regelungen und Gerichtsverfahren auf nationaler und EU-Ebene ein wenig beschränkt und gleichzeitig die Position der Urheber gestärkt. Die wichtigsten Beschlüsse und Entscheidungen dazu im Überblick:
Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat am 21. Januar 2025 eine Klage gegen die KI-Anbieterin Suno Inc. beim Landgericht München eingereicht. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Das KI-Tool erzeugte in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs wie »Forever Young«, »Atemlos«, »Daddy Cool«, »Mambo No. 5« oder »Cheri Cheri Lady« zum Verwechseln ähnlich sind.
Im Februar vereinbarten die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesverband Schauspiel e. V. (BFFS) mit der Produktionsallianz Bedingungen zum Einsatz von generativer KI in Filmproduktionen. Die Tarifregelung betrifft den Einsatz generativer KI, die aus Trainingsdaten Muster erlernt und unter Einsatz von Algorithmen neue Inhalte erzeugt. Herkömmliche KI-Technologieanwendungen, die bislang etwa zur Nachbildung oder Veränderung der Stimme oder der Bildaufnahmen von Filmschaffenden beispielsweise in der Postproduktion eingesetzt wurden, fallen nicht darunter. Ebenfalls im Februar hat die europäische Kultur-, Kreativ- und Kulturbranche, darunter auch viele Dachverbände der Urheber und Künstler, einen Aufruf anlässlich des KI-Gipfels in Paris veröffentlicht, der dazu auffordert, eine Zukunft zu schaffen, die die Entwicklung der KI mit der Achtung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Einklang bringt.
Mehrere französische Autoren- und Verlegerverbände reichten im März Klage gegen Meta ein, weil das US-Unternehmen massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben soll, um seine KI-Modelle zu trainieren. Die KI-Modelle des Unternehmens sollen mit Texten aus rund 200.000 Büchern gefüttert worden sein – darunter zahlreiche französische Werke. Im Mittelpunkt dabei steht die Datenbank Books3, die Meta bis 2023 genutzt haben soll. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer haben am 12. März einen umfassenden Beschluss zur Künstlichen Intelligenz (KI) gefasst, der die Bundesregierung auffordert, die technologische Souveränität zu sichern, die KI-Standorte Europa und Deutschland zu stärken und die Urheberrechte zu schützen.
Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD wurde im April auch die Regelung drängender Urheberrechtsfragen vereinbart. Zu den wichtigsten Punkten gehören der faire Ausgleich zwischen Urhebern, Nutzern und Wirtschaft sowie die Regelung der Nutzung in generativen KI-Systemen. Zudem sollen Streamingplattformen zu einer angemessenen Beteiligung der Künstler an den Erlösen verpflichtet werden. Ebenso sollen Urheber für die Nutzung ihrer Werke, die bei der Entwicklung generativer KI verwendet werden, angemessen vergütet werden.
Im Mai haben Kultur- und Kreativschaffende aus ganz Europa EU-Politiker im Rahmen einer Veranstaltung im EU-Parlament aufgefordert, bei der Integration von KI in den Kultur- und Kreativsektor die Grundsätze von Transparenz, Zustimmung und Urheberrecht aufrechtzuerhalten. Die Veranstaltung war Teil der »Stay True to the Act, Stay True to Culture«-Kampagne, einer Initiative der Kreativbranche, bei der am 21. Mai prominente Persönlichkeiten aus dem europäischen Kreativspektrum zusammenkamen, darunter ABBA-Mitbegründer und CISAC-Präsident Björn Ulvaeus. Kurz nach seinem Amtsantritt als Kulturstaatsminister hat Wolfram Weimer im Mai die Einführung eines »Plattform-Solis« gefordert. Die Konzerne machten »in Deutschland Milliardengeschäfte mit sehr hohen Margen und profitierten enorm von der medialen und kulturellen Leistung sowie der Infrastruktur unseres Landes – sie zahlen aber kaum Steuern, investieren zu wenig und geben der Gesellschaft viel zu wenig zurück«, so der Staatsminister.
Die Schauspielgewerkschaft BFFS konnte am 25. Juni mit Netflix zwei Vereinbarungen abschließen, die den Einsatz von KI für Synchron- sowie Filmschauspiel regeln. Erstmals wird damit in Deutschland ein verlässlicher Rechtsrahmen mit einem internationalen Streaminganbieter geschaffen, der das Zusammenwirken von schauspielerischer Kreativität und KI festlegt.
Am 2. August traten erstmals zentrale Bestimmungen des EU AI Acts in Kraft. Zeitgleich hat die EU-Kommission einen ergänzenden »Code of Practice« veröffentlicht – ein freiwilliger Leitfaden für Anbieter generativer KI-Modelle. Darin formuliert sind klare Erwartungen: mehr Transparenz, besserer Schutz geistigen Eigentums und technische Maßnahmen für mehr Sicherheit. Ziel ist es, die neuen Regeln der KI-Verordnung frühzeitig praktisch umzusetzen, insbesondere dort, wo gesetzliche Vorgaben bislang noch offen oder unkonkret sind. Etwa beim Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im KI-Training. Neben der »natürlichen« Stimme ist auch die Synchronstimme durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, eine Nachahmung durch KI folglich rechtswidrig, hat das Landgericht Berlin am 20. August entschieden. Geklagt hatte einer der bekanntesten Synchronsprecher Deutschlands. Er ist die »deutsche Stimme« mehrerer internationaler Schauspieler, unter anderem von Bruce Willis.
Eine Allianz aus NGOs, Verbänden und Organisationen der Medien- und Digitalwirtschaft reichte im September Beschwerde gegen Googles »AI Overviews« ein. Die förmliche Beschwerde geht an die Bundesnetzagentur in ihrer Rolle als Digital Services Coordinator (DSC). Nach Auffassung der Unterzeichner verletzt Google mit der Integration KI-generierter Antworten (sogenannter Google AI Overviews) in die Suche zentrale Vorgaben des Digital Services Act (DSA) – mit gravierenden Folgen für Medienvielfalt, Meinungsfreiheit, Urheberrecht und demokratischen Diskurs.
Im Oktober startete Google seine AI Mode-Software auch in Deutschland. AI Mode liefert KI-generierte Antworten ohne vorrangige Verlinkung zu den journalistischen Originalquellen. Dabei besteht die Gefahr, dass nicht nachvollziehbar ist, wie Inhalte ausgewählt, gewichtet oder verändert werden. Die Sichtbarkeit professioneller Medienangebote wird dadurch eingeschränkt, publizistische Verantwortung ausgehebelt – und aus Sicht von Medienverbänden das Tor zur Manipulation der öffentlichen Meinung gefährlich weit geöffnet. Die Bundesländer wollen in einem Digitale-Medien-Staatsvertrag auch die Interessen der Urheber bei der Weiterentwicklung der KI stärker berücksichtigen. Die Eckpunkte, die im Oktober beschlossen worden sind, sehen unter anderem einen gesetzlichen Vergütungsanspruch für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz durch generative KI vor.
In einem wegweisenden Prozess entschied Mitte November das Landgericht München, dass das KI-Unternehmen OpenAI durch seine Nutzung von urheberrechtlich geschützten Liedtexten das Urheberrecht verletzt. Geklagt hatte auch hier die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA. OpenAI hätte die Liedtexte nicht ohne Lizenzierung verwenden dürfen. Das Gericht gab daher den Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz-Ansprüchen der GEMA statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.