Schulbildung ist ein ganzheitliches Angebot, welches weltweit auf Vertrauen beruht: Das Vertrauen in das Ergebnis, einen Abschluss machen zu können, und auf dem Weg dorthin nachhaltig begleitet zu werden. Das Vertrauen in die Qualität des Angebots, welches durch die eigene vertrauensvolle Mitarbeit sogar wesentlich mitgestaltet wird. Das Vertrauen darin, dass es das Bildungsangebot auch in Zukunft noch gibt. Deswegen steht die kontinuierliche und nachhaltige Pflege des Austausches im Zentrum eines erfolgreichen Bildungsmanagements und damit auch einer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP), die die Glaubwürdigkeit und Anziehungskraft Deutschlands erhalten und stärken will.
Für die Deutschen Auslandsschulen (DAS) hat dies die Bundesregierung auf der Grundlage der Entschließung des Deutschen Bundestages von 2019 »Deutsche Auslandsschulen stärken und weiterentwickeln« im Pandemiejahr 2021 in ihrem Eckpunktepapier »Deutsche Auslandsschulen – Bildungsbiografien für eine mit Deutschland vernetzte Welt« folgendermaßen auf den Punkt gebracht: »Der Besuch Deutscher Auslandsschulen bedeutet eine erhebliche persönliche Investition für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in der Perspektive einer lebenslangen Bindung an die deutsche Sprache und Kultur. Als Land in der Mitte Europas profitieren wir davon, dass an den Deutschen Auslandsschulen weltweit junge Menschen eine weltoffene Bildung erfahren, die nicht nur solides Wissen vermittelt, sondern auch die Bedeutung gesellschaftspolitischer Verantwortung und eines demokratischen Miteinanders im täglichen Miteinander erlebbar macht. Auf dieser Grundlage entstehen Partnerschaften für die Zukunft, es werden Räume geschaffen für eine dialogorientierte, freie und offene gemeinsame Suche nach Antworten auf die globalen Zukunftsfragen des 21. Jahrhunderts.«
Dieser Kabinettsbeschluss gilt als der Ausgangspunkt für den Masterplan Deutsche Auslandsschulen, an dem das Auswärtige Amt derzeit arbeitet. Vor dem Hintergrund der Zeitenwende, in der der Abschied von der Selbstverständlichkeit gesehen wird, dass andere Gesellschaften sich Deutschland automatisch verbunden sehen, ist der Masterplan des Auswärtigen Amtes zur Entwicklung der Deutschen Auslandsschulen eine herausragende Chance, weltweit Vertrauen aufzubauen und damit ein Symbol für Glaubwürdigkeit und Anziehungskraft Deutschlands zu werden. Nach den vorangegangenen Evaluationen des Auslandsschulgesetzes (2016 und 2018), den betreffenden Entschließungen des Deutschen Bundestages (DAS 2019 und AKBP 2020), dem Konzeptpapier des Auswärtigen Amtes und dem oben zitierten Eckpunktepapier (beide von 2021) kann der im Koalitionsvertrag vereinbarte Masterplan die Erkenntnisse sammeln und in die konkrete, nachhaltige Umsetzung bringen. Die Gelingensbedingungen sind bekannt, überparteilich benannt sowie unabhängig untersucht und belegt worden.
Deutsche Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien wie kein anderer Schultyp. Von der Kinderkrippe bis zur Hochschulqualifikation bieten sie Schulbildung, die weit über einen Sprachkurs hinausgeht und die Ziele der AKBP nachhaltig umsetzt. Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen lernen in ihrer Schullaufbahn nicht nur die Sprache, sondern leben und verinnerlichen ganzheitlich eine besondere Lehr- und Lernkultur wie auch die Kultur Deutschlands. Die 135 anerkannten Deutschen Auslandsschulen haben damit ein Alleinstellungsmerkmal im Netzwerk der Partnerschulen, den sogenannten PASCH-Schulen.
Gerade vor dem Hintergrund des anerkannten Lehrermangels in Deutschland wird es zukünftig noch wichtiger, attraktive Rahmenbedingungen für Lehrkräfte zu schaffen. Lehrkräfte und Schulleitungen aus Deutschland, die auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes von den Ländern freigestellt und vom Bund an die Schulen vermittelt werden, sind für die Deutschen Auslandsschulen zentral. Sie sichern nicht nur die Qualitätsentwicklung und die Einhaltung deutscher Standards, sondern erwerben auch wertvolle Kompetenzen für den inländischen Schuldienst. Die Deutschen Auslandsschulen benötigen deswegen eine Erhöhung und Verstetigung der freiwilligen und gesetzlichen Förderung, um die Kostensteigerungen auffangen zu können, die sich automatisch aus dem Auslandsschulgesetz ergeben. Denn dort sind die personelle und finanzielle Förderung an die Gehaltsentwicklungen in Deutschland gekoppelt. Letztere sind wiederum notwendig, um attraktiv für die Lehrkräfte zu bleiben und deren essenzielle Leistung anzuerkennen.
Überdies sind folgende Punkte eingehend diskutiert und bekannt, eine besondere Hebelwirkung entfalten zu können:
- Um das Angebot und die Abschlüsse Deutscher Auslandsschulen insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung der Gesellschaften attraktiv zu halten und deren weltweite Kollaboration zu fördern, benötigen die Deutschen Auslandsschulen nachhaltige Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung und einen Digitalpakt.
- Mit der Erhöhung der Pauschalen für Inklusion und Sozialermäßigungen kann der vorbildliche Begegnungscharakter und die Durchlässigkeit der Schulen weiter erhöht werden. Die Entwicklung der beruflichen Bildung ist nicht nur wegen des Fachkräftemangels wesentlich, sondern auch, weil sie das Angebot der Schulen erweitert und damit deren Durchlässigkeit erhöht.
- Dass mittlerweile über 30 Deutsche Auslandsschulen das gemischtsprachige International Baccalaureate mit Deutschschwerpunkt anbieten, zeigt, welche erfolgreiche Arbeit dort gemacht wird. Die Förderung sollte erhöht werden, um den Anforderungen dieses Schultyps gerecht zu werden und seine bedeutende Rolle bei der Erweiterung des Netzwerkes zu nutzen.
- Alles baut schließlich auf der frühkindlichen Bildung auf. Sie ist einer der strategisch wichtigsten Bereiche für die Entwicklung einer Deutschen Auslandsschule, da alle anderen Schulstufen darauf aufbauen. Sie sollte zukünftig unterstützt werden, da damit alle anderen Maßnahmen in ihrer Wirkung weiter gesteigert werden.
All diese Investitionen sind nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Denn die Deutschen Auslandsschulen werden von freien, gemeinnützigen Schulträgern getragen. Dies fordert das Auslandsschulgesetz und verlangt darüber hinaus, dass diese Schulträger die Finanzierung der Schulen sicherstellen. Die freien Schulträger erwirtschaften rund 72 Prozent der Gesamteinnahmen der Schulen, rund 500 Millionen Euro, selbst. Rund vier Fünftel der Lehrkräfte sind direkt beim Schulträger angestellt. Dieser Beitrag der Zivilgesellschaft entspricht rund der Hälfte des Beitrags, den Deutschland insgesamt in die AKBP investiert. Die Förderung ist damit Katalysator für die Eigeneinnahmen der gemeinnützigen Schulträger und für die Finanzierung der AKBP. Allein dieser Beitrag der Zivilgesellschaft ist schon ein Alleinstellungsmerkmal innerhalb der AKBP. Ferner schaffen sie weitere Werte, die die Investitionen rechtfertigen.
Allein die Beschulung der deutschen Schülerinnen und Schüler an Deutschen Auslandsschulen – mit rund 35 Prozent die Minderheit der Gesamtanzahl – entspricht bereits einem Wert von 96 Prozent des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amtes. Auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten pro Schülerin bzw. Schüler in Deutschland von 9.200 Euro gemäß dem Statistischen Bundesamt 2023 entspricht die Dienstleistung der gemeinnützigen Schulträger dem Wert von rund 283 Millionen Euro. Diese Kosten würden anfallen, wenn diese Schülerinnen und Schüler in Deutschland beschult werden müssten. Neben diesem kalkulatorischen Effekt würdigt der Deutsche Bundestag 2019 die Auslandsschulen als »erstrangigen Wirtschaftsfaktor« – für Deutschland und das Sitzland. Die Deutschen Auslandsschulen leisten demnach über Multiplikatoreffekte einen »Wertschöpfungsimpuls« von insgesamt 1,2 Milliarden Euro, so das Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR 2018.
Der Deutsche Bundestag hebt weiter hervor, dass vor dem Hintergrund des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, die derzeit über 85.000 Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen »in besonderem Maße qualifiziert« sind, »an deutschen Hochschulen zu studieren, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren sowie einen Teil des Berufslebens oder das gesamte Berufsleben bei uns zu verbringen. Überdies können sie die in Deutschland erworbenen Kenntnisse auch bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer anwenden und dadurch neue Impulse für die Entwicklung vor Ort setzen.«
Auch für die AKBP gilt es deswegen, wie im Inland Bildungsketten zu schaffen, die größtmögliche Durchlässigkeit ermöglichen. Dafür sind der Austausch und eine konsequente Rollendefinition der Mittlerorganisationen sowie deren Abstimmung aufeinander notwendig. Die Deutschen Auslandsschulen sind dabei zentrale Partner und Ressourcenzentren. Wenn man in Durchlässigkeit und Synergien denkt, wird deutlich, dass das Miteinander in der AKBP von besonderer Bedeutung ist: Wenn Deutsche Auslandsschulen nachhaltig gefördert werden, kann die Zahl der Absolventinnen und Absolventen gehalten oder sogar gesteigert werden. Über Stipendien der Betreuungsinitiative Deutsche Auslands- und Partnerschulen (BIDS) beim Deutschen Akademischen Austauschdienst kann dieses Potenzial für Deutschland weiter gebunden werden. Durch die Stärkung der Weiterbildungsprogramme des Pädagogischen Austauschdienstes für Ortslehrkräfte kann die Qualität der Deutschen Auslandsschulen befördert und dem Lehrkräftemangel entgegengewirkt werden. Je mehr Mittler miteinander in diesem Sinne sinnvoll vernetzt sind, desto besser.
Insgesamt steigern die genannten Maßnahmen dann die Attraktivität des Besuchs einer Deutschen Schule im Ausland als zentralem Teil der AKBP, wenn die Eltern, Unternehmen sowie Schülerinnen und Schüler Vertrauen in die Qualität und den Bestand der Deutschen Auslandsschule haben können.
»Eltern, die ihre Kinder an eine Deutsche Auslandsschule senden, gehen langfristige Bindungen ein. Sie müssen das Vertrauen haben können, dass die Auslandsschule über die gesamte Schullaufbahn ihrer Kinder hinweg stabil und auf hohem Qualitätsniveau arbeitet. Diese langfristige Orientierung muss mit einer stabilen Förderung der Auslandsschulen korrespondieren. Daher war es folgerichtig, mit dem Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (ASchulG) einen gesetzlichen Anspruch der Schulen auf eine Förderung einzuführen«, so der Bundestagsbeschluss zur Stärkung der DAS von 2019.
Die finanzielle Ausstattung des Schulfonds im Haushalt des Auswärtigen Amtes bleibt zentrale Voraussetzung. Dann kann sich der Wert des Netzwerkes für die Gesellschaft weiter entfalten: im Sitzland, für die Absolventinnen und Absolventen, für Deutschland.