Um über Kulturgutschutz und Digitalität sprechen zu können, muss zunächst geklärt werden, was mit den Begriffen gemeint ist. Kulturelles Erbe, Kulturgut und Kulturgutschutz werden häufig synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Perspektiven auf kulturelle Zeugnisse bezeichnen. Gleiches gilt für Digitalität.

Kulturelles Erbe meint die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Zeugnisse der Vergangenheit, während der Begriff Kulturgut den Fokus auf konkrete kulturelle Zeugnisse richtet, die bewahrt und geschützt werden. Der Kulturgutschutz umfasst hingegen nicht allein juristische Schutzmechanismen, sondern auch den Schutz kultureller Zeugnisse vor Verlust, Beschädigung und Zerstörung sowie Prävention, Sicherung und Krisenvorsorge. Der Begriff der Digitalität ist, auch wenn es häufig so erscheint, nicht gleichbedeutend mit Digitalisierung. Digitalisierung bezeichnet technische Prozesse, bei denen analoge Gegenstände, Informationen oder Arbeitsabläufe in digitale Formen überführt oder mit digitalen Technologien bearbeitet werden. Digitalität umfasst darüber hinaus die damit verbundenen kulturellen Veränderungen. Für den Kulturgutschutz ist diese Unterscheidung entscheidend: Es geht nicht nur um Zugänglichkeit und Vermittlung, sondern auch um Dokumentation und Sicherung, um Abhängigkeiten digitaler Infrastrukturen sowie um die langfristige Verfügbarkeit von Informationen und originär digitalen Zeugnissen.

Kulturelles Erbe existiert längst auch originär im digitalen Raum. Die UNESCO versteht in ihrer »Charter on the Preservation of Digital Heritage« von 2003 digitales Erbe als Teil des zu bewahrenden kulturellen Erbes. Gerade bei »Born-digital«-Objekten existiert kein analoges Format, auf das im Verlustfall zurückgegriffen werden kann. Kulturgutschutz muss deshalb in drei verbundenen Dimensionen betrachtet werden: erstens Schutz materiellen Kulturgutes durch digitale Technologien, zweitens Schutz digitalen kulturellen Erbes und drittens Schutz kultureller Einrichtungen, ihrer Daten und digitalen Infrastrukturen vor digitalen Bedrohungen. Diese Dimensionen werden kulturpolitisch bislang nur bedingt zusammengedacht. Der Beschluss der Kulturministerkonferenz vom 27. März 2026 unter dem Titel »Die Zukunft unseres kulturellen Erbes – Welche strategisch-politischen Konzepte braucht es?« bezeichnet Digitalisierung als »dauerhafte, strategische Querschnittsaufgabe«. Zugleich soll Kulturgutschutz stärker im Zivilschutz berücksichtigt und eine flächendeckende Struktur für Prävention, Vorbereitung und Bewältigung von Not- und Katastrophenfällen aufgebaut werden. Digitalität und Resilienz werden dabei jedoch nicht konsequent verbunden: Möglichkeiten digitaler Technologien für Prävention, Risikoanalyse, Monitoring und Sicherungskonzepte sowie Risiken durch Abhängigkeiten von digitalen Infrastrukturen, Technologien und KI-Anbietern bleiben unberücksichtigt.

Gerade in Krisen können digitale Technologien die Resilienz kulturellen Erbes stärken, wie Initiativen wie SUCHO, »Safeguarding Research & Culture« oder das »Data Rescue Project« in beeindruckender Weise aufzeigen. Digitale Sicherung ist damit nicht nur nachgelagerte Dokumentation, sondern Bestandteil des Kulturgutschutzes. Informationen können unabhängig vom Standort gesichert und länderübergreifend verfügbar gehalten werden. Hinzu kommen Möglichkeiten der Mustererkennung, Schadensanalysen oder das Monitoring gefährdeter Objekte. Entscheidend ist, solche Verfahren vor Schadensereignissen zu etablieren und in das Risiko- und Krisenmanagement zu integrieren.

Aber auch das digitale Kulturerbe muss geschützt werden. Digitale Materialien sind flüchtig und können nur durch gezielte Pflege und Verwaltung im Sinne eines nachhaltigen Datenlebenszyklus dauerhaft erhalten werden. Angesichts wachsender Datenmengen stellt sich zudem die Frage, welche Inhalte in welcher Form erhalten werden sollen. Schutzwürdig sind daher nicht nur physische Objekte und digitale Reproduktionen, sondern auch Daten und Metadaten, die kulturelles Erbe auffindbar, erforschbar und verstehbar machen. Ihre Qualität, Maschinenlesbarkeit, Verfügbarkeit und langfristige Erhaltung sind damit Fragen des Kulturgutschutzes.

Mit wachsender Abhängigkeit von digitalen Infrastrukturen werden Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen zu Angriffszielen. Der Ransomware-Angriff auf die British Library 2023, der Cyberangriff auf die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden am 21. Januar 2026 und die DDoS-Attacke auf das Internet Archive im Oktober 2024 zeigen diese Verwundbarkeit. Digitale Infrastrukturen können Kulturgut resilienter machen, schaffen aber neue Abhängigkeiten und Angriffspunkte. K Kuschnir ulturgutschutz und Cybersicherheit müssen deshalb stärker zusammengedacht werden. Dies gilt auch für Künstliche Intelligenz: KI-basierte Verfahren können Prozesse unterstützen, zugleich entstehen Risiken durch Verzerrungen, Falschinformationen oder automatisierte Cyberangriffe.

Digitalität darf daher nicht als Spezialthema des Kulturgutschutzes behandelt werden, sondern muss als Querschnittsthema eines integrierten Kulturgutschutzes verstanden werden. Digitale Aspekte müssen von Beginn an Bestandteil der Strukturen für Prävention, Vorbereitung und Krisenbewältigung sein. Der Krieg in der Ukraine oder die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal zeigen, dass digitale Technologien und Methoden für den Schutz kulturellen Erbes von Bedeutung sein können. Dafür braucht es Strukturen, die bereits etabliert sind, wenn der Notfall eintritt.

Kulturgutschutz

Die Bewahrung unseres Kulturerbes in Zeiten von militärischen Konflikten, politischen Unruhen und Klimawandel ist Thema dieser Beitragsreihe. Alle Artikel finden Sie unter: politikkultur.de/aktuelle-themen/kulturgutschutz

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 9-10/2026