Nicht nur an Land besitzt Deutschland ein reiches kulturelles Erbe, sondern auch verborgen unter der Wasseroberfläche der Meere, Seen und Flüsse. Am Grund dieser Gewässer schlummern wahre archäologische Schätze, die von erheblicher Bedeutung für das Verständnis vergangener Zeiten sind. Vor etwa 10.000 Jahren lag der Meeresspiegel erheblich tiefer als heute und der Meeresgrund von Nord- und Ostsee war begehbares Land, dessen steinzeitliche Bewohner vielfältige Spuren hinterließen. Der steigende Meeresspiegel nach der letzten Eiszeit bedeckte nach und nach diese Landschaften, sodass sie und darin befindliche Siedlungsplätze nun hervorragend erhalten am Grund der Nord- und Ostsee liegen. Der Bodensee, verbindendes Gewässer zwischen Deutschland, Schweiz und Österreich, war bereits in prähistorischer Zeit – wie auch andere Binnengewässer – wichtiger Lebensraum und bewahrt bis heute exzellent konservierte Relikte von Seeufersiedlungen in den Sedimenten des Ufer- und Flachwasserbereichs.

Zudem zeugen tausende Schiffs- und Flugzeugwracks und Schiffsladungen am Grund von Seen und Meeren nicht nur von regem Seehandel und Passagiertransport, sondern auch von kriegerischen Auseinandersetzungen auf See.

Das Spektrum der bekannten Fundstellen reicht von vorzeitlichen Einbäumen über hölzerne Handelsschiffe bis hin zu Wasser- und Luftfahrzeugen, die während der beiden Weltkriege ihre letzte Ruhestätte vor den deutschen Küsten oder in Seen fanden. Lange Zeit galten Wasserfahrzeuge als die fortschrittlichsten Fortbewegungsmittel ihrer Zeit, sodass sich in ihnen häufig das technische Know-how einer Gesellschaft widerspiegelt. Auch Zeugnisse von Hafenanlagen, Wasser- und Fischereibauwerken verschiedener Epochen erzählen über das Leben mit dem Wasser und die Nutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dieses mannigfaltige Kulturerbe ist durch illegale Bergungen, kommerzielle Ausbeutung des Meeresgrundes oder Seebodens, aber auch durch natürliche Prozesse wie Wellenerosion und Stürme gefährdet – wobei auch extreme Trockenheit und Niedrigwasserereignisse, die durch den Klimawandel häufiger auftreten, Gefahren darstellen.

Eine große Herausforderung für das Unterwasserkulturerbe stellt die Energiewende dar. Mit der Ausweitung von Offshore-Bautätigkeiten in Nord- und Ostsee sowie der Seewärmenutzung am Bodensee wird die Frage nach einem effektiven Schutz der submarinen bzw. subaquatischen Fundplätze immer relevanter, denn auf höheren Planungsebenen, wie z. B. der Raumplanung, lassen sich nur bekannte Fundplätze berücksichtigen.

Der Schlüssel liegt in frühzeitigem Handeln und systematischem Vorgehen in den verschiedenen Planungs- und Bauphasen. Frühzeitig erkannte Fundstellen können in die Planung einbezogen, durch Umplanungen umgangen und, wenn nötig, durch archäologische Ausschlusszonen oder auch Abdeckungen geschützt werden.

In den Küstenmeeren ist das Unterwasserkulturerbe durch die Denkmalschutzgesetze der Länder geschützt. Diese gesetzlichen Werkzeuge für einen effektiven Schutz fehlen allerdings in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland.

Etwas anders, aber teilweise ähnlich liegt der Fall im Bodensee; hier enden die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern am Seeufer. Die Grenze zwischen der Schweiz und Deutschland ist in Teilbereichen des Sees – Untersee, Konstanzer Trichter und Hochrhein – völkerrechtlich festgelegt, es sind also Bereiche des Bodensees der Bundesrepublik Deutschland zuweisbar. Im Bereich des Obersees ist mit Ausnahme des Konstanzer Trichters und des Alpenrheins die Grenzziehung zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz völkerrechtlich ungeklärt. Diese Lücke in der nationalen Zuständigkeit müsste durch ein denkmalrechtliches Abkommen geschlossen werden.

In den ufernahen Bereichen des Bodensees agieren die deutschen Bundesländer vor ihrem jeweiligen Ufer bis dato als denkmalrechtlich zuständig. Jedoch fehlen hier und im übrigen Bereich des Sees Regelungen oder gesetzliche Grundlagen.

In der deutschen AWZ der Nord- und Ostsee und für die deutschen Teile des Bodensees fehlt ein Auftrag vom Bund an die Länder, da der Bereich Kultur – und dazu gehören Kulturerbe und Archäologie – ausschließlich Sache der Länder ist. Der Bund hat hier keine gesetzliche Zuständigkeit. Zwar hat das Unterwasserkulturerbe inzwischen Eingang in eine Vielzahl an Richtlinien und Gesetzen gefunden, die dessen Schutz einfordern, aber diese gelten nur mittelbar und regeln keine Zuständigkeiten, Schutzgebiete, Verbote oder Genehmigungserfordernisse.

Erschwerend kommt hinzu, dass wir nur einen Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Fundstellen in den deutschen Meeren und Seen kennen. Wie also schützt man unsichtbares und unbekanntes Kulturerbe? Neben dem fehlenden Auftrag vom Bund an die Länder fehlt es häufig an personellen und finanziellen Ressourcen, vor allem um bisher unbekannte Objekte unter Wasser zu erfassen und in ihrer denkmalpflegerischen Relevanz zu bewerten.

Außerhalb der Küstenmeere und im Bodensee werden dringend gesetzliche Grundlagen und klar definierte Zuständigkeiten sowie Ansprechpartner für das Kulturerbe benötigt. Die Prinzipien der Denkmalschutzgesetze der Länder sollten auf die AWZ und den Bodensee übertragen werden. Auch für deutsches Kulturerbe in ausländischen Gewässern müssen Zuständigkeiten und klare Meldewege festgelegt werden, um einen effektiven Schutz und internationale Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist die Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Unterwasserkulturerbes von 2001 durch Deutschland. Dieses Übereinkommen wurde bisher von 81 Vertragsstaaten ratifiziert, darunter auch Nachbarländer wie Polen, Belgien, Frankreich und die Schweiz, und adressiert in Artikel 10 und 22 die oben genannten Probleme. In Deutschland strebte die Bundesregierung laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Unterwasser-Kulturerbe von 2020 eine Unterzeichnung bis zum Ende des Jahres 2021 an. Die Koalitionsparteien der 20. Legislaturperiode SPD, Grüne und FDP wollten sich für eine Ratifizierung einsetzen. 2022 wurde laut einer Auskunft des damaligen Bundesverkehrsministers an die Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Kulturellen Erbes unter Wasser (DEGUWA) am Abstimmungsprozess für ein Ausführungsgesetz gearbeitet. Eine Ratifizierung ist bisher nicht erfolgt.

Um den Schutz unseres einzigartigen Unterwasserkulturerbes sicherzustellen, müssen dringend Abklärungen zu den Zuständigkeiten in Bundesgewässern getroffen werden. Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention und das damit verknüpfte Ausführungsgesetz würden es ermöglichen, den gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen, die Denkmale der Bundesrepublik vollumfänglich – auch unter Wasser – zu betreuen und für unsere Nachkommen bestmöglich zu erhalten.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 7-8/2026