Die Bundeskulturpolitik hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Von einer pragmatischen Kulturpolitik, die die Rahmenbedingungen für das Kulturleben in unserem Land verbessern will und die sich bewusst nicht in künstlerische Entscheidungen einmischt, ist sie zu einer Politik geworden, die den von ihr geförderten Einrichtungen und kulturellen Projekten immer mehr inhaltliche Vorgaben macht.
Angefangen hat es mit der ungewöhnlichen Entscheidung von Bundeskanzler Olaf Scholz, bei seinem Amtsantritt im Dezember 2021 nicht eine Sozialdemokratin oder einen Sozialdemokraten als Staatssekretär ins Bundeskanzleramt für den Kultur- und Medienbereich zu berufen, sondern mit Claudia Roth eine Grüne. Claudia Roth hat ihre Arbeit als Kulturstaatsministerin immer so verstanden, dass es zu ihren Aufgaben gehört, auch inhaltlichen Einfluss auf die von ihr geförderten Kulturprojekte zu nehmen. Ihre inhaltlichen Vorgaben waren Demokratieförderung und Vielfalt.
Viele Kulturschaffende hatten mit diesen Vorgaben wenig Probleme, weil sie inhaltlich die Positionen der Kulturstaatsministerin teilten. Aber natürlich waren diese Vorgaben eine Grenzverletzung. Keiner ihrer Vorgängerinnen und Vorgänger im Amt des Kulturstaatsministers mischte sich auf diese Weise in die kulturelle Autonomie der Zuwendungsempfänger ein.
Mit ihrem Nachfolger im Amt, Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, wurde diese »neue« Kulturpolitik der grünen Kulturstaatsministerin, im Mai 2025 nun mit streng konservativer Ausrichtung, nahtlos fortgeführt. Wolfram Weimer betont nun statt Vielfalt die Nation. Statt der Förderung der Demokratie stellt er den gerade von ihm unterschriebenen neuen Hauptstadtkulturvertrag infrage, weil die Berliner in ihrer Mehrheit nach seiner Ansicht falsch gewählt haben. Kulturpolitik ist für ihn ein Mittel, um politische Vorgaben durchzusetzen. Damit steht er der ehemaligen grünen Kulturstaatsministerin näher als seinen beiden zuvor von der Union berufenen Kulturstaatsministern Monika Grütters und Bernd Neumann.
Die AfD geht nun noch einen sehr deutlichen Schritt weiter. Ihr Ziel ist eine patriotische Kulturpolitik. Öffentliche Kulturförderung soll es nur für die Kultureinrichtungen und Kulturakteure geben, die sich ihren Vorgaben unterwerfen.
Der Kulturbereich steht an einem Scheideweg, wird die Kunstfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes noch handlungsleitend in der Kulturpolitik sein oder werden immer mehr Vorgaben dieses Recht verschwimmen lassen?