Bei der digitalen Zugänglichkeit von Kunst und Kultur muss über den üblichen Tenor »Digitalisierung ist wichtig« hinaus kulturpolitisch weitergedacht werden. Digitalisiert sind inzwischen viele Kulturgüter, auch wenn die Ressourcen für eine systematische Digitalisierung aller Bestände fehlen. Aber »digitalisiert« bedeutet noch nicht »digital zugänglich«. Und ein digitalisierter Kulturschatz, den niemand findet, bleibt ein Schatz ohne Karte. Vom »Zeitalter der technischen Reproduzierbarkeit« von Kunst, das Walter Benjamin vor etwa 90 Jahren mit Blick insbesondere auf Fotografie und Film beschrieb – und den Verlust von Aura analysierte –, sind wir endgültig im Zeitalter der digitalen Auffindbarkeit und Nutzung von Kultur angekommen.

Der Kulturraum, in dem wir uns bewegen, ist dabei längst hybrid: Ein Museumsbesuch kann heute mit einer digitalen Sammlung beginnen; historische Filmaufnahmen werden online entdeckt; Forschungsbestände sind über digitale Archive zugänglich; Musik, Literatur und Film erreichen ihr Publikum über Plattformen. Die Alternative lautet daher nicht mehr »analog oder digital«. Die kulturpolitische Frage ist vielmehr, wie beides sinnvoll ineinandergreift. Die Digitalisierung schafft keinen zweiten Kulturraum, sondern erweitert den Raum, in dem Kultur entsteht, erlebt und vermittelt wird. Digitalisierung ist kein Selbstzweck: Sie soll kulturelle Teilhabe und Vielfalt ermöglichen, auch für neue Zielgruppen, und Barrieren durch Entfernung, Öffnungszeiten, Mobilität und soziale Voraussetzungen abbauen.

Blicken wir auf das Streaming. Der Musikwirtschaft hat die digitale Verfügbarkeit von Musik zu einer neuen Erfolgssträhne verholfen. Nach dem Niedergang physischer Tonträger und der Download-Piraterie der Nullerjahre revitalisierten Streamingplattformen den Markt in den Zehnerjahren. Musik ist heute jederzeit überall verfügbar. Für Nutzerinnen und Nutzer sind die Bedingungen damit so komfortabel wie nie zuvor. Diejenigen, die Musik und ihre Texte schreiben und interpretieren, monieren hingegen seit Jahren eine Benachteiligung bei der Verteilung der Einnahmen und fordern eine größere Teilhabe an den Markteinnahmen.

Die Politik hat dies zu ihrem Thema gemacht. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat die verschiedenen Akteurinnen und Akteure der Branche im Juli 2026 an einem Runden Tisch versammelt. Dort wurde gemeinsam eine Zukunftsagenda beschlossen, die derzeit von einer Taskforce in den Bereichen Vergütung, Transparenz, Metadaten sowie KI-Musik und Streamingbetrug ausbuchstabiert wird. Ziel ist es, die unterschiedlichen Interessen so zum Ausgleich zu bringen, dass am Ende die gesamte Branche profitieren kann. Zwischenergebnisse soll es schon im Dezember 2026 geben.

Neue digitale Geschäftsmodelle schaffen also nicht nur neue Wertschöpfungsmöglichkeiten, sie werfen auch Verteilungs- und Fairnessfragen auf, die zuallererst vom Markt selbst zu lösen sind. Wenn Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer jedoch strukturell asymmetrische Verhandlungsmacht aufweisen, kann es kulturpolitisch gerechtfertigt sein, durch geeignete staatliche Maßnahmen auf faire Wettbewerbsbedingungen hinzuwirken.

Digitale Angebote können neue Zusammenhänge herstellen, etwa indem Gemälde alter Meister verglichen werden können, ohne dass sie in einer Ausstellung nebeneinander hängen, und neue kreative Anwendungen und Geschäftsmodelle ermöglichen – wie immersive Vermittlungsformate von Kunst oder die KI-gestützte Recherche und Erschließung von Dokumenten. Doch Bilder, Lieder, Filmausschnitte oder Schriftstücke lassen sich digital leicht aus ihrem Entstehungszusammenhang lösen; die Aufmerksamkeitsökonomie verstärkt diese Tendenz. Kultureinrichtungen bleiben deshalb in Zukunft – neben dem Erleben des Originals – auch im Digitalen wichtige Orte der Einordnung und der Vertrauensbildung.

Den Zugang dürfen wir dabei nicht allein den großen digitalen Plattformen überlassen. Sichtbarkeit über wenige kommerzielle Plattformen schafft Abhängigkeiten; zugleich können große Häuser digitale Angebote leichter entwickeln als kleine Archive, kommunale Museen oder Spezialsammlungen. Kulturpolitik sollte deshalb stärker auf gemeinsame Infrastruktur statt auf isolierte Einzellösungen setzen.

Eine wichtige Rolle könnte die von Bund und Ländern getragene Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) spielen. Ihr Gründungsauftrag von 2009, »digitalisiertes Kulturgut und wissenschaftliche Informationen zentral und über das Internet zur Verfügung zu stellen«, muss im KI-Zeitalter weiterentwickelt werden. Dazu erarbeitet die DDB ein Zukunftskonzept für ihren Umbau hin zu einer nationalen Dateninfrastruktur für das Kulturerbe, deren Daten über Standards und Schnittstellen nutzbar werden. Die Bundesregierung verfolgt hierbei das Ziel, die DDB über noch vielfältigere hochwertige Inhalte attraktiver und wirkmächtiger für ihre Zielgruppen zu machen.

Neue Werke können nur weiter entstehen, wenn kreative Arbeit wirtschaftlich tragfähig bleibt. Bei gemeinfreien historischen Beständen spricht vieles für ihre umfassende Zugänglichkeit. Bei zeitgenössischen, urheberrechtlich geschützten Werken kommt es hingegen entscheidend auf die Wahrung der Rechte der Kreativen, eine angemessene Vergütung und einen funktionierenden Lizenzmarkt an.

Eine ganz besondere Form der digitalen Zugänglichmachung entsteht durch globale generative KI-Systeme. Sie trainieren seit Jahren massenhaft mit kreativen Leistungen, Kulturbeständen sowie Bild und Stimme und werten diese automatisiert aus. Geschützte Werke oder auch journalistische Leistungen werden dabei nicht nur systematisch ausgelesen, sondern auch, wie das Landgericht München noch nicht rechtskräftig festgehalten hat, in bestimmten Fällen erst memorisiert und dann reproduziert, wenn Nutzerinnen und Nutzer danach verlangen. Daneben entstehen durch generative KI neue Inhalte, bei denen die verwendeten Ausgangswerke nicht mehr erkennbar sind. Auch das wirft Fragen nach Kontrolle, Transparenz und Vergütung auf.

Die Urheberinnen und Urheber haben bislang kaum Mechanismen, die ihnen eine wirksame Kontrolle über ihre Werke ermöglichen. Es ist daher nun höchste Zeit, praktikable und faire Lösungen für das Recht der Kreativen im KI-Zeitalter zu entwickeln. Rechtlich sind grundlegende Änderungen nur auf EU-Ebene möglich. Dort laufen derzeit verschiedene wichtige Prozesse parallel: Neben der Evaluierung der Digital-Single-Market-Richtlinie bereitet die Europäische Kommission eine mögliche gezielte Reform des Urheberrechts vor. Außerdem arbeitet sie an einer KI-Strategie für den Kultur- und Kreativsektor. Die Bundesregierung bringt sich hierbei jeweils intensiv ein und wirkt darauf hin, dass Kreative als diejenigen, deren Werke eine wesentliche Grundlage generativer KI bilden, auch in Zukunft effektiv über deren Nutzung bestimmen können, Transparenz über die Nutzung ihrer Daten erhalten und im Fall der Verwendung angemessen vergütet werden. Gleichzeitig dürfen gute Rahmenbedingungen und ein Level-Playing-Field für die europäische KI-Industrie nicht aus dem Auge verloren werden.

An der Plattformökonomie zeigt sich auch die Mediatisierung der Kultur. Wo Kultur zunehmend über digitale Plattformen verbreitet und rezipiert wird, berühren kulturpolitische Fragen immer stärker auch medienpolitische Grundprinzipien: Werden Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit vollumfänglich gewährt? Bestehen diskriminierungsfreie Zugänge für Anbieter und User? Funktioniert die staatsferne Selbstregulierung? Wird auch Verantwortung für unser Gemeinwohl wahrgenommen und kulturelle Vielfalt gesichert? Der gesamte Bereich gewinnt derzeit weiter an Bedeutung, und Staatsminister Weimer bildet das in seinem Haus ab.

Der starke deutsche Kultur- und Kreativsektor muss anpassungs- und innovationsfähig bleiben. Die Branche gehört etwa bei der Bruttowertschöpfung und den Erwerbstätigen zu den großen Wirtschaftssektoren Deutschlands, was außerhalb der Szene leider zu wenig bekannt ist. Und nicht zuletzt war und ist die Kreativbranche wichtiger Innovationstreiber – hier werden neue Ansätze entwickelt und oftmals zuerst ausprobiert. Ihre Wandlungsfähigkeit muss sie auch in Zeiten der KI- und Digitalrevolution unter Beweis stellen, wenn sie weiterhin relevant bleiben und zur Spitzengruppe gehören will. KI fordert sie nicht nur heraus, sie gibt der Branche auch Werkzeuge an die Hand, um noch mehr Ideen noch effizienter umzusetzen.

Das Ziel kann dabei nicht darin bestehen, die analoge Kulturwelt digital zu doppeln. Entscheidend ist vielmehr, dort digitale Zugänge zu schaffen, wo diese helfen können, Wissen zu vermitteln, neue Zielgruppen zu erreichen, Teilhabe zu erweitern und ungeahnte kulturelle Erfahrungen zu ermöglichen. Kulturpolitik sollte dies unterstützen – und sich zugleich dafür einsetzen, dass diejenigen, deren Kreativität diese Inhalte überhaupt erst hervorbringt, an der digitalen Wertschöpfung angemessen partizipieren. Damit Kunst und Kultur uns auch in Zukunft begeistern und berühren, irritieren und inspirieren.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 11-12/2026