Mehrere europäische Staaten machten in den letzten Jahren Fortschritte hinsichtlich des Schutzes von Kultur-gütern im Katastrophen- oder Kriegsfall. Doch wo steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarstaaten?

Frankreich hat Sicherheitspläne geschärft, sein Netz an Notfallplänen – insbesondere für Kathedralen – ausgebaut und begonnen, für die rund 1.200 Museen im Zuständigkeitsbereich des Service musées de France gemeinsame Notfallstandards zu schaffen. In Polen wurde entsprechend dem nationalen Plan zum Schutz von Denkmälern im Kriegs- und Krisenfall die Notfallvorsorge neu strukturiert, wobei das Kulturministerium ressortübergreifend handelt; es gibt nicht nur Schulungen für Streitkräfte und zivile Experten, sondern auch neue Personalstellen mit Zuständigkeit für Kulturgutschutz.

Allgemein wird die Schweiz von vielen Fachleuten um ihre sicheren Bunker und Evakuierungsorte beneidet – für nationales Kulturgut wie bei Bedarf auch für solches aus Drittstaaten (ein sogenannter safe haven). Am meisten lernen können wir wohl von der Ukraine, deren reiches Kulturerbe seit Jahren russischen Attacken ausgesetzt ist und die inzwischen als Paradebeispiel für gelebte Resilienz gelten kann.

Doch wie steht es in Deutschland mit Vorbereitungen auf den Ernstfall, also eine Lage akuter militärischer oder terroristischer Gefahr?

Anzuerkennen sind Fortschritte, die vor allem unter dem Eindruck nationaler Katastrophen erzielt wurden. So kam es in der Folge des drohenden Verlustes wertvoller Kunstwerke der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) während des Hochwassers der Elbe im Jahr 2002 und des im Jahr 2004 stattfindenden verheerenden Großbrands der zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörenden Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der Konferenz nationaler Kultureinrichtungen (KNK). Der im Zuge des KNK-Projekts »Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken« entwickelte SicherheitsLeitfaden Kulturgut (SiLK) wurde 2010 online gestellt. Obwohl SiLK Prävention, Risikoanalyse, Sicherheitsmanagement, Notfallpläne, Bergung, Auslagerung und Priorisierung ausdrücklich auch mit Blick auf bewaffnete Konflikte und Terror behandelt und sich für alle Kultureinrichtungen in Deutschland als ein nützliches Instrument erweist, steht die Finanzierung infrage.

Hinzu kommen die Notfallverbünde der Museen und anderer kulturgutbewahrender Einrichtungen, die sich in Selbstorganisation gegenseitig helfen, um den Schutz von Kulturgut im Krisen- und Katastrophenfall zu verbessern. Bundesweite Bündnisse wie die 2021 auf Initiative der Kulturstiftung der Länder gegründete Notfallallianz Kultur fördern den Austausch sowie die schnelle Hilfe in Katastrophenfällen. Auch die in der Staatsbibliothek zu Berlin angesiedelte Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) zur Sicherung von Handschriften, Urkunden, Büchern und Akten ist positiv zu erwähnen, ebenso die Tätigkeit von Blue Shield Deutschland e. V.

Eine wichtige Rolle kommt grundsätzlich dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu, denn Zivilschutz als eine Aufgabe des Bundes trägt dazu bei, wertvolles Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen.

Aber reicht das, um im militärischen Krisenfall –gerade angesichts neuerer Bedrohungsszenarien – wirksam handeln zu können?

Vorsorge muss bereits in Friedenszeiten getroffen werden. Nach Artikel 3 der von Deutschland 1967 ratifizierten Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verpflichten sich die Vertragsparteien, »schon in Friedenszeiten, die Sicherung des auf ihrem Gebiet befindlichen Kulturguts gegen die absehbaren Folgen eines bewaffneten Konflikts vorzubereiten, indem sie alle Maßnahmen treffen, die sie für geeignet erachten«. Artikel 7 verlangt zudem, in Friedenszeiten bei den Streitkräften Dienststellen oder Fachpersonal vorzusehen oder bereitzustellen, die über die Respektierung des Kulturguts wachen und mit den zivilen Behörden zusammenarbeiten.

Die Konferenz von BBK, der Deutschen UNESCO-Kommission sowie Blue Shield 2024 in Berlin zum 70. Jubiläum der Haager Konvention mahnte dringend an, die Haager Regeln mitsamt den beiden Protokollen (1954/1999) bereits in Friedenszeiten umzusetzen. Der Schutz wertvollen Kulturguts im Verteidigungsfall funktioniert nicht spontan; er muss von langer Hand geplant und vor allem geübt werden.

Dennoch besteht der Eindruck, dass militärische Krisenfälle noch immer verdrängt werden. Entsprechend wurde im Rahmen einer Berliner Fachkonferenz im Weimarer Dreieck die notwendige »Bewusstseinsbildung« für den Krieg unterstrichen.

Daran sollte es nach den Kulturgutverlusten im ehemaligen Jugoslawien und der anhaltenden Aggression gegen die Ukraine nicht länger mangeln. Laut UNESCO waren dort im September 2026 über 560 Kulturstätten geschädigt, nach Angaben des ukrainischen Kulturministeriums weit mehr. Hinzu kommen Cyberangriffe und eine rasant steigende Zahl von Drohnenvorfällen in Europa, die jederzeit auch bedeutende Kultureinrichtungen in Deutschland gefährden können.

Massive Defizite benannte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina im Jahr 2022: Es gebe in Deutschland keine klaren rechtlichen Regelungen für die Notfallvorsorge für Kulturgüter, die Rechtslage sei »ein löchriger Flickenteppich«. Ein Jahr später stellten Leopoldina-Präsident Gerald Haug und der Sprecher der Leopoldina »Arbeitsgruppe archäologisches Kulturerbe« Hermann Parzinger fest, »dass wir in Deutschland von einer flächendeckenden Notfallvorsorge für Kulturgüter noch weit entfernt sind.«

Tatsächlich gibt es derzeit keine zentrale Stelle, etwa ein bundesweites Lage- und Kompetenzzentrum für Kulturgut im Verteidigungsfall oder eine zentrale zivil-militärische Sicherheitsplattform. Immer noch fehlen bundesweite Standards für die rund 7.000 deutschen Museen. Das hat zur Folge, dass sie im Ernstfall nicht hinreichend vorbereitet wären.

Große Museumsverbünde, wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Staatlichen Museen in Bayern oder auch die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, gehen voran, doch insbesondere in der Fläche – vor allem bei kleineren und ehrenamtlich geführten Einrichtungen – fehlen Personal und Mittel.

Äußerst kritisch zu beurteilen sind bundesweit fehlende Evakuierungsorte. Aber auch das Problem der Priorisierung stellt sich: Im Kriegsfall lässt sich nicht alles retten. Das Völkerrecht kennt daher seit Jahrzehnten Listen besonders wertvollen Kulturguts; so sieht das Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1999 vor, dass Vertragsparteien dasjenige Kulturgut benennen, für das sie verstärkten Schutz beantragen (Art. 11 Abs. 1). In der Denkmalpflege wird eine Auswahl dagegen oft skeptisch gesehen und mitunter als »Triage« abgelehnt.

Nüchtern betrachtet führt jedoch kein Weg daran vorbei, transportfähige bewegliche Objekte auszuwählen, will man keinen Totalverlust riskieren. Listen bzw. Kataster der im Notfall zu rettenden Kulturgüter sollten daher zeitnah erstellt werden. Da sie hochsensible Daten enthalten, sind sie unter Verschluss zu halten, müssen aber an Übergabepunkten möglichst analog hinterlegt und für Retter leicht verständlich sein – mit knappen Angaben wie Foto, besonderen Merkmalen und Standort.

Anspruchsvoll gestaltet sich zweifelsohne die Sicherung von Depots, wo schätzungsweise bis zu 90 Prozent der Museumsobjekte lagern. Zu prüfen wäre, ob Zentraldepot und Bergungsort künftig zusammen gedacht bzw. konzipiert werden können.

Das sind einige der Punkte, die einer Lösung zugeführt werden müssen. So kann die Antwort auf diesen Zwischenruf nur lauten: Jetzt handeln!

Für Museen und andere kulturgutbewahrende Einrichtungen heißt das:

  • Bestandsaufnahmen und Inventare vervollständigen und 3D-Scans (»digitaler Zwilling«) fördern,
  • prioritär zu rettende Werke auswählen und in ein bundesweites Notfallregister mit einheitlichen Standards aufnehmen,
  • Notfall- und Evakuierungspläne ausarbeiten, kommunizieren und mit Leben erfüllen,
  • geeignete Evakuierungs- und Bergungsorte ermitteln bzw. schaffen,
  • die Verwundbarkeit durch Servernutzung und digitale Warnsysteme überprüfen,
  • Zuständigkeiten ressortübergreifend klären und bündeln,
  • Befehlsketten und praktische Zugriffsmöglichkeiten auf die Objekte frühzeitig mit Polizei, THW, Feuerwehr, Blue Shield und gegebenenfalls Grenzschutz abstimmen,
  • Alarmkaskaden für sofortige Rettungs- und Bergungsmaßnahmen festlegen,
  • regelmäßige Übungen und Stresstests durchführen, gegebenenfalls mit Reservisten,
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen vorbereiten und üben, z. B. Verpackungsmaterial und Notfallanhänger für Evakuierung bereitstellen,
  • kommunale Netzwerke mit geschulten freiwilligen Kulturgutretterinnen und -rettern aus der Nachbarschaft aufbauen.

Auch auf politischer Ebene muss zügig gehandelt werden, um handlungsfähig zu sein. Kulturgutschutz im Verteidigungsfall ist ein ressortübergreifender Prozess mit zahlreichen Akteuren, zumal in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Kommunen als Träger zu unterscheiden ist. Sinnvoll wäre ein Runder Tisch unter federführender Rolle des Bundeskanzleramtes, an dem BKM, Auswärtiges Amt, Verteidigungs- und Innenministerium, Länder und externe Stakeholder nach dem Vorbild europäischer Nachbarn zunächst einen Rahmenplan erarbeiten und zwischen Bund und Ländern abstimmen. Darauf aufbauend sollte mit Fachleuten eine Roadmap zur Umsetzung entwickelt werden, die institutionelle, regulatorische und finanzielle Maßnahmen mit Benchmarks und Fristen konkretisiert. Eine vom BBK einberufene Taskforce könnte dies unterstützen.

International denkbar sind gemeinsame Übungen (z. B. im Weimarer Dreieck, möglichst unter Hinzuziehung der Ukraine) sowie eine Europäische Plattform für Kulturgutschutz.

Kurzum, Deutschland sollte im Verbund mit seinen europäischen Partnern alles daransetzen, unser Kulturerbe auch im Verteidigungsfall zu bewahren!

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 11-12/2026