Im Dezember 2024 haben der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeauftragter), Jürgen Dusel, und der Deutsche Kulturrat die Teilhabeempfehlungen für inklusive Kultur vorgestellt. Die Teilhabeempfehlungen wurden in mehreren Werkstattgesprächen von 2022 bis 2024 gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Behindertenverbänden, der Behindertenselbsthilfe und aus dem Kultur- und Medienbereich erarbeitet. Die Teilhabeempfehlungen wurden in einer Kulturveranstaltung im Bundesarbeitsministerium im Dezember 2024 der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth, MdB und der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien Katrin Budde, MdB überreicht.
Die Teilhabeempfehlungen befassen sich mit dem Zugang zu Kunst und Kultur, angefangen mit der frühkindlichen Bildung über die Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen bis hin zum Zugang zur individuellen Künstlerinnen- und Künstlerförderung. Weiter geht es um die Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Kultur und Medien und die Möglichkeiten der abhängigen Beschäftigung wie auch der selbstständigen Tätigkeit in diesem Feld.
In diesem Jahr nimmt der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel die Gruppe der Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf besonders in den Blick und plant für das zweite Quartal 2027 Teilhabeempfehlungen, in denen diese Personengruppe im Mittelpunkt steht.
Werkstattgespräch
Am 15. Oktober dieses Jahres fand im Humboldt Forum in Berlin ein gemeinsames Werkstattgespräch des Behindertenbeauftragten und des Deutschen Kulturrates zur Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf an Kunst und Kultur statt. Der Veranstaltungsort wurde unter anderem deshalb gewählt, weil er inzwischen über eine sogenannte »Toilette für alle« verfügt. Diese speziell ausgestatteten Sanitärräume bieten ausreichend Platz für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sowie ihre Assistenzpersonen und verfügen unter anderem über eine höhenverstellbare Pflegeliege und einen Personenlifter. Sie sind für viele Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf eine grundlegende Voraussetzung, um überhaupt Kultureinrichtungen besuchen und am kulturellen Leben teilhaben zu können. Beim ersten gemeinsamen Werkstattgespräch im Humboldt Forum im Herbst 2023 wurde noch bemängelt, dass eine solche Einrichtung in dem neu errichteten Gebäude fehlte. Inzwischen wurde dieser Mangel behoben. Ein schöner Erfolg und ein konkreter Fortschritt für die kulturelle Teilhabe!
Beim diesjährigen Werkstattgespräch ging es darum, wie das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf verwirklicht werden kann. Thematisiert wurden der Zugang zu Kunst und Kultur, die Möglichkeiten einer künstlerischen Ausbildung oder auch der Freizeitbeschäftigung Kultur.
Kommunikation
Es kamen unter anderem Menschen zu Wort, die nicht mit dem Mund sprechen, sondern sich mithilfe von Assistenz und Sprachcomputern ausdrücken. Es wurden künstlerische Arbeiten gezeigt, die unter Zuhilfenahme von Assistenz erstellt wurden. Es konnte von allen Teilnehmenden ausprobiert werden, wie mit den Augen ein Sprachcomputer gesteuert werden kann und wie viel Geschicks es dafür bedarf. Eine Farbschleuder konnte ebenso getestet werden wie ein Motion Composer. Allein die wenigen Beispiele veranschaulichten allen Anwesenden, wie durch Hilfsmittel und Assistenz künstlerisches Arbeiten möglich ist – einfach so »aus Spaß an der Freud« oder auch als professionelle künstlerische Arbeit.
Beziehungsarbeit
In Vorträgen, Filmen und Gesprächen wurde immer wieder betont, wie wichtig die Beziehungsarbeit gerade in der Kommunikation mit Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf ist. Insbesondere dem Faktor Zeit kommt eine große Bedeutung zu. Die Kommunikation von Menschen, die nicht mit dem Mund sprechen, kann beispielsweise nonverbal durch Mimik, Gestik, Laute oder auch Körperspannung erfolgen. Ein Gespräch mit Unterstützung eines Sprachcomputers braucht Zeit, komplizierte Sätze müssen zerlegt werden. Die wesentliche Voraussetzung für gelingende Kommunikation ist es, sich den Menschen zuzuwenden und sie als Gesprächspartner ernst zu nehmen. Beeindruckend war ein Beispiel, wie eine Person mit komplexem Unterstützungsbedarf, die mithilfe eines Sprachcomputers sich ausdrückt, im Kindergarten vorliest. – Kinder sind im Übrigen sehr unbefangen und höchst interessiert, wie die Person mit den Augen einen Sprachcomputer steuert.
Zuverlässigkeit
Verschiedene Projekte wie z. B. das Tanzlabor Leipzig oder Musiklusion in der Lebenshilfe Tuttlingen haben anschaulich gemacht, welche Bereicherung für das individuelle Leben die Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur ist und wie viel Freude sie bereitet. Das gilt für Menschen mit und ohne Behinderung!
Als Problem wurde sowohl bei den Projektvorstellungen als auch in der anschließenden Diskussion wiederholt die Projektfinanzierung angesprochen. Es ist gut, dass es Projekte gibt, damit Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf überhaupt Zugang zu Kunst und Kultur haben. Es ist schlecht, dass durch die Projektförderung keine langfristige Sicherung der Angebote möglich ist. Immer wieder müssen neue Anträge gestellt und ein bewährtes Projekt »neu erfunden« werden, damit überhaupt eine Projektförderung gewährt werden kann. Gut eingearbeitetes Personal bangt zum Ende der jeweiligen Projekte, ob eine Fortsetzung möglich ist. Gerade mit Blick auf die besonderen Anforderungen an die Kommunikation ist dies besonders problematisch.
Zugänglichkeit
Oftmals scheitert eine Teilhabe am kulturellen Leben aber schon an baulichen Barrieren oder mangelnden Parkplätzen. Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen, die einen Rollstuhl nutzen und mit dem PKW anreisen, benötigen auch entsprechend große Parkplätze. Hier ist insbesondere die öffentliche Hand gefordert, in ihrem Bestand die baulichen Zugangsbarrieren zu beheben, damit zumindest der Zugang gewährleistet ist.
Menschenrecht Inklusion
Große Übereinstimmung bestand dahingehend, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention zwar unterzeichnet hat, hinsichtlich der Umsetzung aber noch erhebliche Defizite bestehen. Zwischen Wut und Resignation oszillierte die Stimmung, als davon berichtet wurde, dass in jedem Staatenbericht, in dem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland von unabhängigen Expertinnen und Experten überprüft wird, zwar Umsetzungsmängel festgestellt werden, aber danach wenig geschieht.
Wie geht es weiter?
In den kommenden Monaten werden zusammen mit dem Behindertenbeauftragten die zahlreichen Ideen, Vorschläge und Forderungen ausgewertet und Empfehlungen für die Teilhabe von Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf an Kunst und Kultur formuliert. Diese Teilhabeempfehlungen ergänzen die bisher vorliegenden. Ende des zweiten Quartals 2027 sollen sie vorgestellt werden. Damit soll unterstrichen werden, dass zu unserer Gesellschaft alle Menschen gehören – mit und ohne Behinderung – und dass für alle Menschen das Recht auf Kunst und Kultur gilt