Deutschland muss seine Verteidigungsfähigkeit stärken – und dafür braucht es funktionierende militärische Infrastruktur. Viele Kasernen und Liegenschaften sind sanierungsbedürftig, neue Unterkünfte, Depots, Ausbildungsstätten und technische Anlagen werden benötigt. Nach dem Infrastrukturbericht des Verteidigungsministeriums beläuft sich der Gesamtinvestitionsbedarf für die militärische Infrastruktur bis in die 2040er Jahre auf mehr als 67 Milliarden Euro; rund 8.000 Bauvorhaben stehen an. Wer angesichts dieser Größenordnung schnellere Planungs- und Bauprozesse fordert, beschreibt deshalb ein reales Problem.

Wie dringend Verbesserungen sind, zeigt der Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten: In der Oberpfalz-Kaserne Pfreimd verzögert sich ein bereits für 2020 vorgesehenes Unterkunftsgebäude voraussichtlich bis mindestens 2029. Solche Fälle stehen für lange Planungswege, komplizierte Abläufe und unzureichende Koordination. Die entscheidende Frage lautet daher, welche Hindernisse tatsächlich beseitigt werden müssen.

Gerade deshalb stellt sich die Frage, wo beschleunigt werden muss. Mehrere Länder setzen inzwischen auch beim Denkmalrecht an. Baden-Württemberg hat 2026 Bauvorhaben der Bundeswehr, die der Landesverteidigung dienen, weitgehend von landesrechtlichen Anforderungen ausgenommen – ausdrücklich auch vom Denkmalrecht. Niedersachsen berät Erleichterungen im Bau- und Denkmalschutzrecht. Bayern räumt entsprechenden Vorhaben auf Militärgelände ein überragendes öffentliches Interesse ein. Auch Nordrhein-Westfalen hat sein Denkmalschutzrecht angepasst. Sachsen plant nach dem vorliegenden Entwurf, bei bestimmten Vorhaben auf dauerhaft militärisch genutzten Grundstücken die denkmalrechtliche Genehmigung durch eine Anhörung der Fachbehörden zu ersetzen. Berlin geht bislang einen anderen Weg: Dort bleiben Genehmigung und Abwägung erhalten, den Belangen der Landes-, Bündnis- und Zivilverteidigung wird jedoch besonderes Gewicht eingeräumt.

Diese Regelungsansätze haben sehr unterschiedliche Folgen. Es ist etwas anderes, militärischen Belangen in der Abwägung größeres Gewicht zu geben, als die denkmalrechtliche Genehmigungspflicht entfallen zu lassen. Eine Anhörung ist kein Ersatz für eine Genehmigung. Die Denkmalfachbehörde kann dann zwar Werte, Risiken und Alternativen benennen; ihre fachliche Bewertung muss aber nicht mehr Bestandteil einer rechtsverbindlichen Entscheidung sein. Aus Mitwirkung wird Beratung – und damit verändert sich das Gewicht der Denkmalpflege erheblich. Genau diese Verschiebung hatte bereits der zugrunde liegende Entwurf als zentrale Konsequenz herausgearbeitet.

Das ist umso bemerkenswerter, als nur rund drei Prozent des deutschen Gebäudebestandes unter Denkmalschutz stehen. Es geht nicht um einen flächendeckenden Schutz beliebiger Altbauten, sondern um eine kleine Auswahl von Gebäuden und Anlagen, denen aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung ein besonderer Wert zugesprochen wurde. Warum gerade bei diesen wenigen Prozent eine wesentliche Beschleunigungsreserve vermutet wird, müsste deshalb genauer belegt werden.

Hinzu kommt eine weitere Frage: Welche Vorbildwirkung entfalten solche Sonderregelungen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat zum geplanten Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz bereits erklärt, geeignete Änderungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sollten auch auf zivile und wirtschaftsrelevante Infrastrukturvorhaben übertragen werden. Was heute mit der besonderen Dringlichkeit der Verteidigung begründet wird, kann morgen damit zum Referenzmodell für andere öffentliche oder wirtschaftliche Vorhaben werden. Umso wichtiger ist es, sorgfältig zu unterscheiden zwischen sinnvoller Verfahrensbeschleunigung und einer dauerhaften Absenkung materieller Schutzstandards. Der Bericht des Wehrbeauftragten zeigt zugleich andere Wege zur Beschleunigung: Zuständigkeiten bündeln, Planungskapazitäten stärken, Beteiligte früher einbinden und wiederkehrende Bauaufgaben standardisieren. Das setzt an den Abläufen an, statt Schutzvorschriften pauschal zurückzunehmen.

Dass militärische Nutzung und Denkmalschutz vereinbar sind, zeigt die Tollense-Kaserne in Neubrandenburg. Die in den 1930er Jahren errichtete, denkmalgeschützte Anlage dient weiterhin der Bundeswehr. Historische Unterkunftsgebäude wurden denkmalgerecht saniert und an heutige Nutzungsanforderungen angepasst. Auch ein neuer Sporthallenbau wurde so gestaltet, dass er sich auf die historische Ziegelarchitektur bezieht. Das Beispiel zeigt, dass die Weiterentwicklung einer militärischen Liegenschaft und der Erhalt ihres kulturellen Erbes keine Gegensätze sein müssen. Entscheidend ist, denkmalfachliche Anforderungen frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Darin liegt ein praktikabler Weg: Denkmalpflegepläne für größere militärische Liegenschaften, gemeinsame Bestandsbewertungen, definierte Veränderungsspielräume, feste Ansprechpartner, ausreichende Planungskapazitäten und eine Beteiligung der Denkmalpflege zu einem Zeitpunkt, an dem Varianten noch tatsächlich möglich sind. Für wiederkehrende, bereits abgestimmte Maßnahmen können vereinfachte Verfahren sinnvoll sein. Bei erheblichen Eingriffen sollte dagegen nachvollziehbar bleiben, welche Alternativen geprüft wurden und warum ein Verlust denkmalwerter Substanz unvermeidbar ist. Die veränderte Sicherheitslage verlangt Tempo. Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten zeigt aber zugleich sehr konkret, dass die Zeitverluste vielerorts in den Strukturen und Prozessen des Bauens liegen. Beschleunigung sollte deshalb dort ansetzen, wo sie nachweislich Wirkung entfaltet.

Militärische Handlungsfähigkeit und kulturelles Erbe stehen nicht grundsätzlich gegeneinander. Beides liegt im öffentlichen Interesse. Die Aufgabe besteht darin, schneller zu planen und zu entscheiden – nicht darin, ausgerechnet bei den wenigen Zeugnissen, die wir als Gesellschaft ausdrücklich für bewahrenswert erklärt haben, die Abwägung entbehrlich zu machen. Drei Prozent des Gebäudebestandes sind dafür kein zu großer Anspruch.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 11-12/2026