»The European Union and its Member States, within their respective competences, have the sovereign right to regulate economic activities on their territory, consistently with our democratic and cultural values, our social market economic model, and our international commitments. In this context, culture is a cornerstone of our European identity, and the European Union remains fully committed to preserving its cultural sovereignty.« Ursula von der Leyen, EU-Kommissionspräsidentin, 4. Juni 2025 (Auszug aus einem Antwortbrief an MdEP im Kontext der Mediendiensterichtlinie)

Seit einem Jahrhundert streiten die Europäer und die USA über die Kultur- und Medienregulierung. Aktuell ist daraus vor dem Hintergrund der wertebasierten EU-Regulierung und einer politisierten US-Handels- und Zollpolitik ein explosives Spannungsverhältnis entstanden. Längst geht es auch um den Kern, nämlich um das jeweilige Gesellschaftsmodell und die Weltanschauung.

Der Disput wurde schon immer von Mythen begleitet. Etwa von kulturell ambitionierten, aber protektionistischen Europäern. Oder von einer rein marktlich organisierten US-Medienindustrie, die gewinnt, weil sie besser ist. Tatsache ist, dass wegen steigender Kosten und schwieriger Märkte, wie China oder Indien, das wirtschaftlich und kulturell offene Europa für Hollywood und für die GAFAM-Unternehmen, also Google (heute Alphabet), Apple, Facebook (heute Meta), Amazon und Microsoft, unverzichtbar bleibt. Der transatlantische Markt repräsentiert immer noch zwei Drittel des Weltmarktes für audiovisuelle Produkte, so ermittelte es 2024 der Media Intelligence Service der European Broadcasting Union (EBU). Als mindestens ebenso relevant erweisen sich jedoch die Bereiche der kulturellen und digitalen Souveränität – und zwar für beide Seiten.

Die Rolle des Staates war schon immer ein prägender transatlantischer Unterschied, auch bezüglich der freien Meinungsäußerung. Die Europäer regulieren, vom französischen Modell ausgehend, im Einklang mit dem Allgemeinwohl und in den Grenzen des Gesetzes, zu nennen ist hier die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, Artikel 11 vom 26. August 1789. Der amerikanische Ansatz fußt auf dem ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung, einem Ausdruck fundamentaler Skepsis gegenüber gesetzlichen Eingriffen.

Völlig fremd ist den Amerikanern das in Europa angewandte Vorsorgeprinzip zur nachhaltigen Bereitstellung pluraler Informations- und Kulturangebote. Andererseits haben sie selbst immer an die Soft Power von Filmen geglaubt, wenn auch nach dem pragmatischen Motto »trade follows the film«. Zudem haben sie ihren Rundfunkbereich stets geschützt. Aus Gründen der »nationalen Sicherheit« werden Sendelizenzen an Unternehmen mit mehr als 25 Prozent ausländischer Beteiligung bis heute nur mit Sondergenehmigung erteilt.

Drei determinierende Faktoren haben aus Sicht der Europäer dazu geführt, dass sich ihr zersplitterter Filmmarkt in Teilen so amerikanisch anfühlen kann.

 

Der erste Faktor: Der Erste Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg beendete die eklatante Vorherrschaft der Europäer im Filmbereich. 1919 hatte sich die Situation zugunsten der während des Kriegs entstandenen Hollywood-Industrie genau umgekehrt. Beim Kino hat sich die US-Dominanz in Europa heute auf ca. 65 Prozent eingependelt. In der neuen Streaming-Welt liegt die Wertabschöpfung bei 80 Prozent, ein quasi uneinholbarer Vorsprung, so die aktuellen Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAO). Die Gewinne fließen nicht proportional in die europäische Produktion zurück: Lediglich 14 Prozent der europäischen Produktionen sind laut EAO derzeit auf die US-Streamer zurückzuführen.

Hollywood profitierte stets vom riesigen, vertikal integrierten und hocheffizienten amerikanischen Erstmarkt. Es profitierte aber gleichzeitig international von einer staatlich geförderten, offensiven Vertriebspolitik. Bereits in den 1920er Jahren gab es im U.S. Department of Commerce eine »Motion Picture Section«. Das Amt des »United States Trade Representative« (USTR) arbeitet Hand in Hand mit der 1922 gegründeten MPA, dem Dachverband der Majors, dem heute auch Streamer wie Amazon und Netflix angehören. Gemeinsam bekämpfen sie auf Vielfaltssicherung ausgerichtete Film- und Mediengesetzgebungen weltweit. Besonders im Visier stehen die Investitions- bzw. Sendequoten. Europa betreffend haben die USA nie akzeptiert, dass im Gegenzug für das Niederlassungsrecht und die im EU-Binnenmarkt erzielten Gewinne ein wirtschaftlicher Beitrag zur Stabilisierung der kleineren Märkte erwartet wird.

 

Der zweite Faktor: Der schleichende Kontrollverlust über den Vertrieb 

Die Liberalisierung des EU-Telekommunikationsmarktes 1998 bedeutete einen unbeabsichtigten Kipppunkt. Sie führte zwar zu niedrigeren Verbraucherpreisen. Gleichzeitig schwächte sie aber den gesunden Kreislauf von Investition und Refinanzierung für audiovisuelle Inhalte. So schuf sich die globale Plattform- und Streamingwirtschaft dank ihrer proprietären, algorithmenbasierten Technologien konsequent ein eigenständiges Ökosystem mit direkter Kundenbindung. Zunehmend übt sie auch eine wachsende publizistische Kontrolle über den Zugang zu Inhalten und ihrer Moderation aus.

Kaum im Amt unterzeichnete Donald Trump am 21. Februar 2025 das Presidential Memorandum »Defending American Companies and Innovators From Overseas Extortion and Unfair Fines and Penalties«. Darunter subsumiert die Trump-Administration auch audiovisuelle Quotenregelungen, die »Zöllen« gleichgesetzt werden. Es ist ein 360°-Angriff auf die europäische Medienpolitik, die somit in den handelspolitischen Warenkorb gerät.

Der Masterplan für die digitale Neuorientierung der US-Politik stammt allerdings von Präsident Obama. Er reorganisierte 2016 das USTR für die weltweite Durchsetzung der Digitalinteressen der USA zur Sicherung des digitalen Handelsüberschusses. Die Leitlinien stehen seitdem fest: freier Datenfluss, Widerstand gegen Datenlokalisierung, Schutz proprietärer Quellcodes, Ablehnung von Digitalsteuern und Begrenzung der Plattformhaftung. So kann die »normative Kraft des Faktischen« wirken, über die marktbeherrschenden Algorithmen und die AGB der GAFAM.

 

Der dritte Faktor: Die Konfrontation der Regulierungsphilosophien 

Spätestens die virulente Rede von US-Vizepräsident Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 offenbarte endgültig, dass das unterschiedliche Demokratieverständnis und die Definition von Meinungsfreiheit fortan eine zentrale Rolle einnehmen. Die Sicherung fairer Wahlen und der demokratischen Meinungsbildungsprozesse in Europa gilt der Trump-Regierung als »Zensur«.

Im Fadenkreuz stehen die seit 2024 geltenden wegweisenden europäischen Regelwerke Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) zur Platt-formregulierung und die anstehende Revision der Mediendiensterichtlinie (AVMSD). Der weiterentwickelte Jugendschutz für Social Media und die Auffindbarkeitsregeln für »Trusted Content«, also vertrauenswürdige Inhalte, werden die Plattformen noch stärker in die Verantwortung nehmen.

 

Das Ringen um die internationale Standardsetzung

Für beide Seiten ist die internationale Standardsetzung essenziell. Lange lagen die USA dank der größtenteils von ihnen verfassten Abkommen zum globalen Welthandel (GATT zu Gütern 1948/GATS zu Dienstleistungen 1995) im Vorteil. Beide Verträge bilden die Grundlage der 1995 geschaffenen Welthandelsorganisation (WTO). Die »Kulturblindheit« der Verträge trieb die Handelspartner ungewollt in die Defensive. Nicht alle können Ausnahmen »kompensieren«, wie es die Europäer für ihren Mediensektor tun. Selbstbewusst hatte auch das TTIP-Positionspapier der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Handel, Kultur und Medien die klare technologieneutrale Auslegung des »Right to Regulate« bekräftigt (2015).

Südkorea musste jedoch 2012 auf Druck der USA als Preis für das bilaterale Freihandelsabkommen erhebliche Teile seiner Medienregulierung aufgeben. Japan und Israel mussten 2005 von der Unterzeichnung der »UNESCO-Konvention zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen« absehen, unter Verweis auf den militärischen Schutzschild der USA.

Die Konvention, inzwischen von 157 Staaten ratifiziert, gab den Kulturpolitiken und dem europäischen Konzept der »exception culturelle« eine völkerrechtliche Grundlage. Bis heute fürchten die inzwischen aus der UNESCO ausgetretenen USA die Strahlkraft des Abkommens. Es bleibt abzuwarten, wie sie sich angesichts des für 2029 angedachten Digitalen Zusatzprotokolls verhalten werden.

 

Die Public Sphere mit der Zivilgesellschaft sichern

Die transatlantische Auseinandersetzung steht an einer historischen Schwelle. Beide Seiten wissen, dass sie derzeit die Internetökonomie in ihrem Sinne entscheidend prägen können. Die USA über die möglichst freie Entfaltung der AGB, die Europäer über die umfassende Anwendung ihrer wertebasierten Regulierung und über den Multilateralismus. Mit Blick auf die KI-Revolution sitzt China als aufmerksamer Beobachter und diskreter Akteur de facto schon mit am Tisch. Die Realpolitik wird dabei der wahre Gradmesser sein. Denn das Menetekel »Medienfreiheit gegen (deutsche) Autos« ist angesichts der zahlreichen geopolitischen Defizite der Europäer keine Übertreibung.

Angesichts der massiven Interessen und der labilen politischen Verhältnisse wird die Zivilgesellschaft die Verteidigung der kulturellen und medialen Souveränität in Zukunft noch stärker in die eigene Hand nehmen müssen. Die erfolgreiche schweizer Mobilisierung gegen die (Teil-)Abschaffung der Öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat gezeigt, dass man die Public Sphere auch gegen den Zeitgeist und die schleichende Übernahme durch die Corporate Interests erfolgreich schützen kann. Die Begleitung des anstehenden Prozesses des digitalen Zusatzprotokolls zur UNESCO-Konvention von 2005 wird diesbezüglich eine entscheidende Bewährungsprobe darstellen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 11-12/2026