Seit nunmehr über 40 Jahren kümmert sich die Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven höchst zuverlässig um die soziale Absicherung von Kreativen und Kulturschaffenden in unserem Land. Mit ihren über 200 Beschäftigten ist sie eine kompetente und geschätzte Ansprechpartnerin für die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherten und die abgabepflichtigen Unternehmen – aber auch für Politik, Verwaltung, Verbände und nicht zuletzt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht sie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten sowie verlässliche organisatorische Strukturen und gute technische Rahmenbedingungen. Das machte im Laufe der Zeit die eine oder andere Anpassung und Neujustierung notwendig. So startete die Künstlersozialkasse mit Inkrafttreten des Künstlersozialversicherungsgesetzes zunächst als eigenständige kleine Behörde. Es zeigte sich aber schnell, dass diese Organisationsform nicht passend war, insbesondere mit Blick auf die relativ geringe Größe der Künstlersozialkasse. Deshalb stellte der Gesetzgeber im Jahr 1987 die Weichen dafür, dass die Künstlersozialkasse Teil der damaligen Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen wurde und mit der Anbindung an eine größere Verwaltungseinheit die daraus entstehenden Synergieeffekte nutzen konnte. Im Jahr 2001 fand die Künstlersozialkasse dann ihr Dach bei der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU), der heutigen Unfallversicherung Bund und Bahn.
Und nun, fast 24 Jahre später, folgt der nächste Entwicklungsschritt: Zum 1. Januar 2025 wird die Künstlersozialkasse an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) angebunden. Zentraler Ausgangspunkt hierfür waren Überlegungen, wie die Künstlersozialkasse in den beschleunigten Zeiten des digitalen Wandels zukunftsfit gemacht werden kann. Sie benötigt eine moderne und zukunftsfähige IT-Architektur. Um dieses Ziel möglichst schnell und wirtschaftlich zu erreichen, sollen die besondere Expertise, das Know-how und die Infrastruktur der DRV KBS im IT-Bereich für die Künstlersozialkasse nutzbar gemacht werden. Denn mit der Minijobzentrale verfügt die DRV KBS über wertvolle langjährige Erfahrungen als Melde- und Einzugsstelle der Sozialversicherung und nutzt hierfür erfolgreich eine IT-Großanwendung für das Beitrags- und Meldewesen. Dadurch bestehen große Schnittmengen mit den Aufgaben und Prozessen bei der Künstlersozialkasse. Zudem können durch die Bündelung von gleichgelagerten Aufgaben Synergieeffekte erzielt werden. Die DRV KBS hat überdies ein eigenes Rechenzentrum.
Im Sommer 2023 hat das BMAS deshalb erste Gespräche mit Verantwortlichen bei der Unfallversicherung Bund und Bahn, der Künstlersozialkasse und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geführt. Im April 2024 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für den Trägerwechsel zum Jahreswechsel 2024/2025 vor allem im Künstlersozialversicherungsgesetz geschaffen. Aktuell werden zwischen den beteiligten Stellen in Arbeitsgruppen und in einer gemeinsamen Steuerungsgruppe die begleitenden personal-, besoldungs- und haushaltsrechtlichen Fragen geklärt.
Zwei Dinge liegen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei diesem Prozess besonders am Herzen:
1) Die bisherige Eigenständigkeit der Künstlersozialkasse als Anlaufstelle für Kreativschaffende, abgabepflichtige Unternehmen und Institutionen bleibt auch unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erhalten.
2) Der Standort der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven steht nicht zur Disposition, sondern wird durch die beabsichtigten Schritte für die Beschäftigten vor Ort gestärkt und dauerhaft gesichert.
Mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Partner wird die Künstlersozialkasse für die Zukunft weiter gestärkt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist eine große Behörde mit einem gewachsenen, breit gefächerten Aufgabenportfolio: Sie betreut als bundesweiter Träger nicht nur fünf Prozent aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern bietet auch eine Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung (Knappschaft). Im Laufe der Zeit haben sich ihre Kompetenzen über die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung hinaus stetig erweitert. Damit bietet sie ihren Versicherten und vielen anderen Menschen durch ihr starkes Netzwerk besondere Sicherheit: So nimmt sie etwa bereits seit 2003 als Minijobzentrale auch die Funktion der zentralen Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland wahr. Darüber hinaus trägt sie unter anderem, auch betraut mit der Aufgabe der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, als kompetente Anlaufstelle maßgeblich zur Umsetzung von Barrierefreiheit und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen bei. Nicht zuletzt administriert sie die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Deutschland und nimmt die Aufgabe der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds wahr, die den Antrags- und Auszahlungsprozess organisiert und abwickelt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird nun in einem weiteren Bereich wichtige Aufgaben übernehmen. Sie hat wiederholt bewiesen, dass sie dazu gut in der Lage ist. Das kommt der Künstlersozialkasse mit Jahresbeginn 2025 zugute.
Und was wird aus der Unfallversicherung Bund und Bahn? Die Unfallversicherung Bund und Bahn (bzw. ihre Vorgängerorganisation BAfU) wurde im Jahr 2001 mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes unter anderem deshalb betraut, um durch die Zusammenlegung eine größere und effizientere Organisationseinheit auf Bundesebene zu bilden. Inzwischen hat die Unfallversicherung Bund und Bahn durch die Fusion mit der Eisenbahn-Unfallkasse sowie durch weitere Aufgabenübertragungen selbst ein umfangreiches Aufgabenportfolio erworben, das ihre Alleinstellung rechtfertigt.
Mit dem Jahresbeginn 2025 werden natürlich nicht schon alle der anstehenden Aufgaben erledigt sein – vor allem die IT-Modernisierung der Künstlersozialkasse wird als länger angelegter Prozess noch Zeit brauchen. Aber der Anfang ist gemacht. Die DRV KBS wird die Künstlersozialkasse als starker und erfahrener Partner bei den anstehenden Transformationsprozessen des digitalen Wandels begleiten. Und ich bin überzeugt: Gemeinsam mit der DRV KBS wird die nachhaltige strukturelle und technische Transformation der Künstlersozialkasse im Sinne aller gelingen – im Interesse der Versicherten und der abgabepflichtigen Unternehmen, aber auch im Interesse der Beschäftigten der KSK.