Bücher, Handschriften, Manuskripte, Akten in materieller oder elektronischer Form gelten genauso wie Gemälde, Skulpturen oder Körbe in Museumsdepots fast selbstverständlich als zu bewahrendes Kulturgut. Periodisch aufkeimende Debatten über eine »De-Akzession«, also den Verkauf oder die Abgabe von Objekten zur Entlastung von Raumnot und Etatgrenzen, endeten jedenfalls in staatlichen Institutionen bisher immer in der faktischen Verweigerung.
Es ist Erfahrung, die gegen diese Lösung von Platz- und Etatproblemen spricht: Immer wieder gaben Museen, Bibliotheken und Archive schon im 19. Jahrhundert Materialien ab, von denen man oft schon nach wenigen Jahren lernte, wie wichtig sie gewesen waren. Naturkundemuseen etwa »entsorgten« in der Nachkriegszeit unzählbar viele »Feuchtpräparate«, also in Alkohol eingelegte Tiere und Pflanzen, weil man sie dank neuer Technologien nicht mehr zu brauchen meinte. In den 1980er Jahren erkannte man diese Gläser wieder als einzigartige Ressourcensysteme etwa für die Forschung über Genetik, Umwelt- und Klimaschutz – und ärgert sich nun fürchterlich über die »De-Akzession«.
Dennoch ist das Schutzversprechen fragil: Öffentliche Bibliotheken »erneuern« systemisch jährlich etwa zehn Prozent ihres Bestands, geben selbst kostbare Bände weg, wenn sie nicht mehr »nachgefragt« erscheinen. Und Archivare »kassieren« oft 98 Prozent der Akten, die ihnen zugeleitet werden. Immerhin: Sie debattieren seit den 1970er Jahren intensiv auch die Kriterien dieser Kassation, ihre sozialen, kulturellen, letztlich politischen Bedingtheiten. Eine Debatte, die aber weitgehend fehlt, wenn das Schutzversprechen nicht nur für die Objekte selbst, sondern auch für deren Ordnungssysteme in Anspruch genommen wird, etwa für Katalogschränke und in ihnen geborgene »Zettelkataloge«. Seitdem in den 1990er Jahren die Digitalisierung der Bibliotheks- und Sammlungskataloge auch in Deutschland um sich griff, zerstörten die Öffentlichen und Wissenschaftlichen Bibliotheken wohl Tausende solcher »Zettelkästen« nach der Aufnahme der Titeldaten – vor allem Autor/Autorin, Werkname, Verlagsort, Verlag, Erscheinungsdatum, Katalognummer. Die wenigen Archivarinnen und Archivare, Museumsleute und Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die nach Kriterien für diese »Makulierung« fragten, wurden von Fortschritts- und Technikgläubigen oft als »sentimental« oder »konservativ« diffamiert.
Das hat sich in diesem Frühsommer erheblich geändert. Damals bestätigte der Generaldirektor der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz (SBB) Achim Bonte dem Autor, dass alle die Zettelkataloge »makuliert« werden sollen, in denen die Erwerbungen der SBB und ihrer Vorgängerinnen seit 1500 bis 1974 verzeichnet sind, jene, in denen die Deutsche Staatsbibliothek der DDR zwischen 1956 und 1991 ihre Erwerbungen aufnahm, außerdem die Kartei des Gesamtkatalogs der deutschen Bibliotheken, der von etwa 1905 bis 1943 in Berlin geführt wurde, sowie der nur in Berlin existierende »Ergänzungskatalog«. Nach Bonte reichten die Erwerbungsbücher und andere Verzeichnisse, um Provenienzen zu klären und die Geschichte der einzelnen Erwerbungen zu erzählen. Auch seien die Zettelkataloge der Musikalien-, der Ostasiatischen und der Orientalischen Sammlungen nicht betroffen, so Bonte.
Doch die für die Zerstörung vorgesehen Kataloge sind unter anderem historische Dokumente selbst des Kalten Kriegs: Sie standen einst überwiegend in Ost-Berlin, die Bestände der Staatsbibliothek waren aber weitgehend in West-Berlin. Die Legenden, wie Ost-Bibliothekare ihren Kollegen aus dem Westen klammheimlich und in Angst vor Stasi-Denunzianten halfen, Karteikarten abzuschreiben, um zu erfahren, was denn nun Kriegsverlust oder in der Sowjetunion geblieben war, sind unzählbar. Ausdrücklich bedauerte auch deswegen Bonte den Verlust. Andererseits fällte er schon auf seinen Posten in der Heidelberger Universitätsbibliothek und in der Dresdner Staats- und Universitätsbibliothek ähnliche Makulierungs-Entscheidungen. In Berlin sei nun die Makulierung notwendig als Teil der Bauvorbereitungen für die Generalsanierung des riesigen Bibliotheksbaus Hans Scharouns am Kulturforum.
Nach der Veröffentlichung dieses Konzepts Anfang August dieses Jahres begann eine in der von Institutionsloyalitäten und Hierarchievertrauen tief durchdrungenen Bibliotheksgeschichte seltene Protestwelle. Bonte reagierte am 26. August mit einer Pressemitteilung: Die Makulierung sei beschlossen, alles ausdiskutiert, die Titeldaten seien durch die Digitalisierung des Katalogs gesichert, außerdem sollten einige Katalogkarten als »Zeitkapseln« aufbewahrt werden. Kein Wort zu den heftigen Debatten im eigenen Haus. Dennoch teilte er mit: »Um gleichwohl zur Entspannung beizutragen«, sei ein »entschleunigter Zeitplan« entwickelt worden, um »den Grad der gelegentlich betonten Unentbehrlichkeit der papiernen Originale zu bestimmen und Formate eines würdigen Abschieds zu gestalten«. Auch das alles müsse allergings binnen eines Jahres geschehen, bei weiter bestehender Arbeitslast der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Text erklärte also faktisch die Debatte für überflüssig, die Makulierung für alternativlos. Die nicht zuletzt durch das Engagement des Schweizer Bibliothekshistorikers Markus Krajewski ausgelöste internationalisierte Protestwelle wuchs daraufhin noch an. Die neue Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Marion Ackermann und Kulturstaatsminister Wolfram Weimer zogen im September, als das Thema den Bundestag erreichte, die Notbremse: Am 22. September antwortete Weimar auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen), dass die SBB nunmehr »das Gespräch mit kritischen Expertinnen und Experten« suche. Im Gegensatz zu Bontes Ankündigung eines »würdigen Abschieds« war nun zu lesen: »Über eine Makulierung der Objekte ist demnach noch nicht endgültig entschieden.« Am 6. Oktober kündigte Bonte schließlich das von Krajewski geforderte internationale Kolloquium für den 2. Februar nächsten Jahres an.
Es wird letztlich vor allem die Frage debattieren müssen, was zum schützenswerten »schriftlichen Erbe« gehört. Gilt dieser Begriff nur für die Materialien selbst oder auch für Ordnungssysteme aller Art und die in ihnen gespeicherten Informationen? Denn nach allem Überblick hat bisher keine »Retrokatalogisierung« für die digitalen Kataloge, auch nicht die in der SBB, alle Daten erfassen können, die in den Karteikästen schlummern: handschriftlich oder per Stempeln eingetragene Erwerbsdaten, Ankaufs- oder Auktionspreise, Hinweise zu früheren Besitzern, Exlibris, Zensurvermerke aus der Kaiserzeit, der Weimarer Republik, der Nazi-Zeit und der DDR, Nachweise, wem Bücher vorgelegt wurden, wem sie vorgelegt werden durften etc. Auch sind, wie selbst die Erfahrungen des Autors zeigen, im Gegensatz zu Bontes Zuversicht keineswegs alle Zettelkataloge der SBB verfilmt oder auf Mikrofiches bildlich gesichert, und wenn, dann sind viele Aufnahmen gerade dünner Bleistifteintragungen kaum lesbar. Darüber hinaus verfallen Filme und Mikrofiches zunehmend. Zwar können sie von den Verlagen, die die Rechte besitzen, durch Kopien ersetzt werden. Doch lassen sich diese ihre Monopol-Stellung teuer bezahlen – auch deswegen werden Mikrofiches und Verfilmungen oft so lange benutzt, bis sie in miserablem Zustand sind.
Von Bonte mit dieser Aufgabe betraute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter errechneten, dass für eine Archivierung der originalen Karteien der SBB kaum 100 Quadratmeter nötig sind. Sie zeigten außerdem mit einer in ihrer Detailliertheit bis ans Absurde grenzenden Studie, die im Mai an Bonte ging, dass dieser Platz in den riesigen Häusern der SBB trotz der anstehenden Bauarbeiten durchaus zu finden sei. Was bibliothekspolitisch auch deswegen wichtig ist, weil Bonte nach einem bisherigen Überblick einen Sonderweg unter den großen Staats- und Universitätsbibliotheken gehen will.
Weder in München, Hamburg, Paris, Bern, Wien, London oder Washington, Stockholm, auch nicht in der Deutschen Nationalbibliothek Leipzig und Frankfurt am Main sind die Zettelkataloge nach der Digitalisierung der Titeldaten makuliert worden. Auch die Berliner Zentral- und Landesbibliothek, Pflichtexemplar-Sammlung des Landes und mit Abstand größte öffentliche Bibliothek Deutschlands, hebt ihre Zettelkataloge so lange im Archiv auf, bis klar ist, wie man die vielen über die Titeldaten hinausgehenden Informationen auf ihnen sichern kann.
In der Library of Congress in Washington werden dafür nach und nach und je nach Etatlage die Millionen von Karteikarten als Foto digital gesichert. Damit können sie künftig etwa mit KI-Auswertungen ganz neue Fragen beantworten, die derzeit noch das Durchblättern von Millionen von Karten bedeuten. Für die SBB errechneten Bontes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Beispiel der Karteikarten für die zu DDR-Zeiten erworbenen Bestände beispielhaft die Kosten einer solchen serienfotografischen Dokumentation: ganze 57.000 Euro. Andererseits steht die SBB schon jetzt unter einer radikalen, ihre Arbeitsfähigkeit längst gefährdenden Ausgabensperre – übrigens nicht zuletzt deswegen, weil der Bundestag ihr jene immensen Ankaufkosten aufbürdet, die andere Bibliotheken dieses Formats durch ein kostenloses Pflichtexemplar gar nicht haben.
Ob Washington die originalen Karteikarten auch nach einer Foto-Digitalisierung vollständig oder teilweise als Materialprobe weiter aufheben wird, ist noch nicht entschieden. Dabei sind Papiere und Tinten durchaus auch Teil der materiellen Überlieferungsdichte. Vermittelt wird aber: Es geht um die Sicherung von originalen historischen Quellen. Die zunehmend wichtig werden, seitdem deutlich wird, dass auch China, Russland oder High-Tech-Unternehmer wie Elon Musk die digitale Welt massiv manipulieren, seit der Cyberangriff im Oktober 2023 auf die Datenbanken im Berliner Naturkundemuseum immer noch dessen Arbeitsfähigkeit und Forschung einschränkt, seit Donald Trump selbst die ehrwürdige BBC dazu zwang, ihre Archive zu »korrigieren«, also zu verfälschen.
Vor allem aber geht es um das kulturelle Selbstbewusstsein von Bibliotheken und, sicher auch das, von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren: Welche Aufgabe haben die Bibliotheken noch, wenn sie die Dokumente ihrer Geschichte aufgeben? Sind sie dann nicht nur noch beliebige Bücherlager oder Informationszentren? Zettelkataloge sind aus dieser Sicht ein einmaliges Dokumenten-Erbe, das es mindestens in der Bildform zu bewahren gilt. Und wenn jetzt nicht einmal dafür Geld vorhanden ist, muss man mindestens für eine Archivierung der originalen Bestände sorgen. Denn niemand weiß, welche Themen die Zukunft interessieren werden. Alle Materialien jedoch, die aus welchen Sammlungen und welchen guten Gründen auch immer »de-akzessioniert« werden, stehen für die Beantwortung neuer Fragen nicht mehr zur Verfügung.