Für jede Gesellschaftsordnung ist der Blick auf die Geschichte konstitutiv, identitätsstiftend und Gegenstand politischer Debatten. Traditionell geschieht das vor allem im affirmativen Sinne: Überall auf der Welt erinnern Heldenstatuen auf öffentlichen Plätzen an Generäle, Staatsoberhäupter oder auch bekannte Musiker oder Dichter (meistens handelt es sich um Männer). Der Blick auf tatsächliche oder vermeintliche historische Heldentaten suggeriert Größe und Bedeutung auch in der Gegenwart, zudem soll er aktuelle Politik legitimieren und eine integrative und identitätsstiftende Wirkung auf die Bevölkerung haben.

Doch neben dem affirmativen Blick gibt es auch die kritische, reflexive Präsentation von Geschichte. Sie mündet in der Forderung, dass aus oder anhand der Geschichte zu lernen sei, und das heißt vor allem: aus Fehlern in der Geschichte. Das betrifft vor allem postdiktatorische Länder, die auf eine von Regime- und Gesellschaftsverbrechen geprägte Geschichte mit massiven Menschenrechtsverletzungen zurückblicken. Für Deutschland ist – neben der Auseinandersetzung mit dem SED-Unrecht und dem Kolonialismus – der Blick auf die nationalsozialistischen Verbrechen konstitutiv für die demokratische Selbstverständigung.

Die kritische Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen und dem SED-Unrecht lenkt den Blick auf Gesellschaftsordnungen und politische Systeme, in denen man nicht leben möchte. Das vergangene Unrecht ist gewissermaßen eine Art Negativfolie für demokratische Aushandlungsprozesse über das Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat. Eine wichtige Rolle nehmen in der Erinnerungskultur daher die rund 400 Gedenkstätten ein, die in Deutschland an die Opfer der NS-Verbrechen und das SED-Unrecht erinnern und zur kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte einladen. Moderne Gedenkstätten verstehen sich dabei als diskursive Orte des Austauschs, der Begegnung und des gemeinsamen Nachdenkens. Nicht um Überwältigung geht es hier oder darum, vorgegebene Narrative und Lehren zu konsumieren, sondern es ist Aufgabe der Gedenkstätten, das Geschichtsbewusstsein der Besucherinnen und Besucher und ihre historische Urteilskraft zu stärken.

Das gefällt nicht allen. Der kritische Blick auf die NS-Vergangenheit musste nach 1945 von den Opfern und der Zivilgesellschaft hart erkämpft werden, und seit einigen Jahren verstärkt sich der Unwille eines größer werdenden Teils der Bevölkerung gegenüber der seit den 1990er Jahren so genannten Erinnerungskultur. Angriffe auf die Gedenkstättenarbeit nehmen zu, insbesondere von rechts außen. Aus der AfD und ihrem Umfeld wird die Erinnerungskultur als »Schuldkult« diskreditiert; notorisch verbreitet die Partei Positionen, die den Holocaust verharmlosen und Geschichtsrevisionismus verbreiten. Dahinter steht das Ziel, extrem rechtes Denken und Handeln von der Last der NS-Verbrechen zu befreien. Das geschieht, indem die NS-Verbrechen kleingeredet oder gegen angebliche alliierte Verbrechen aufgerechnet werden, oder indem man – gegen jede historische Evidenz – behauptet, die Nazis seien links gewesen, eine klassische Schuldumkehr. Zugleich nehmen von allen Seiten Versuche zu, die Geschichte für aktuelle politische Zwecke zu instrumentalisieren – man denke an Putins krude historische Rechtfertigungsversuche für den Überfall auf die Ukraine oder auch an historisch falsche Gleichsetzungen des Hamas-Massakers von 7. Oktober 2023 mit der Shoah durch proisraelische Aktivistinnen und Aktivisten wie auch ähnlich inadäquate Gleichsetzungen propalästinensischer Aktivistinnen und Aktivisten mit Blick auf das israelische Vorgehen in Gaza.

Dem müssen die Gedenkstätten, Bildungseinrichtungen und kulturellen Einrichtungen eine wissenschaftlich basierte, quellengestützte und aufgeklärte historisch-politische Bildung entgegensetzen und damit eine Erinnerungskultur stärken, die nicht nur um die Opfer trauert, sondern die danach fragt, warum sie zu Opfern wurden, wer sie zu Opfern machte und was Täter und Täterinnen antrieb. Vor allem aber geht es darum, nach der Funktionsweise der NS-Gesellschaft zu fragen, einer Gesellschaft, die radikal rassistisch und antisemitisch formiert war und auf Ideologien der Ungleichwertigkeit, Ordnungs-Diskursen, Verheißungen der Ungleichheit und Kriminalisierungsdiskursen gegenüber den Ausgegrenzten und Verfolgten basierte. Und schließlich muss – jenseits falscher historischer Analogien – danach gefragt werden, welche Wirkung solche Ideologien heute entfalten.

Eine solchermaßen erneuerte und gegenwartsorientierte Erinnerungskultur wird die Rechtsextremen und ihre menschenfeindlichen Ideologien wie auch die Instrumentalisierung der Geschichte nicht allein zurückdrängen können. Aber sie kann helfen, Geschichtsbewusstsein und historische Urteilskraft in der Gesellschaft zu stärken – und das Bewusstsein der Menschen dafür, welche Relevanz die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen für unsere demokratische Selbstverständigung und die Achtung von Demokratie und Menschenrechten hat. Es geht nicht um die Vererbung historischer Schuld, sondern darum, verantwortungsvoll mit der Geschichte der NS-Verbrechen umzugehen. Das Grundgesetz regelt nicht nur das Zusammenleben der Menschen in Deutschland, sondern war 1949 auch eine Antwort auf die NS-Verbrechen. Nicht umsonst heißt es in Artikel 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Die Würde des Menschen, nicht nur des Deutschen.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 12/2025.