Die sogenannte Behördenforschung der letzten 20 Jahre, das heißt die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte jener Ministerien, die Lebenswirklichkeiten besonders seit dem Ersten Weltkrieg prägten, hat der Institutionsgeschichtsschreibung in den Kulturwissenschaften einen Impuls gegeben, der auch die distinkten Perspektiven von Täter- oder Opferforschung auf neue Weise ins Gespräch brachte. In der Folge sind die historischen Abschichtungen von Kulturerbetranslokationen und Gewaltverarbeitung ihrerseits in den Blick gelangt, zuletzt 2025 in Gestalt zweier Sammelbände: Das Periodikum »Provenienz & Forschung« widmete sein Jahresthema den »Gespaltenen Biografien«, also den Akteuren, die vor und nach 1945 Verantwortung im Betriebssystem Kunst trugen bzw. Gestaltungs- und Deutungshoheit besaßen, und die renommierte Reihe »Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus« beschäftigte sich in »Kunst und Kultur nach dem Nationalsozialismus« ausdrücklich mit der Nachgeschichte des »Dritten Reiches«.
In letzter Zeit ist zudem eine Komplexitätssteigerung dahingehend zu verzeichnen, dass mit der Aufmerksamkeit für vorgeblich abgeschlossene Prozesse der Faktenermittlung und Sachverhaltsklärung auch die Gründe für unser Nicht-Wissenwollen – gemäß Eva Illouz – selbst zum Gegenstand historischer Reflexion geworden sind.
Forschungspraxis und ihre Implikationen
Vor diesem Hintergrund sei hier ein spezifisches Segment der Vergangenheitsaufarbeitung näher betrachtet: Seit Januar 2019 fördert das 2015 gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg (DZK) auch Projekte zur Rekonstruktion von privaten Sammlungen, die von Nachfahrinnen und Nachfahren der Opfer gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern durchgeführt werden. Das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München ist seitdem schon mehrfach gebeten worden, Nachkommen von als jüdisch verfolgten Kunsthändlern und Kunstsammlern wie den Familien Heller, Jochsberger und Bechhöfer, wie Jacques und Emma Rosenthal, Siegfried Lämmle, Theodor Einstein, Norbert Rosenthal und Martin Aufhäuser bei der Beantragung und Durchführung der Forschung zu unterstützen. Auf den Erfahrungen mit diesen teils abgeschlossenen, teils laufenden und teils schon bewilligten aber noch nicht begonnenen Projekten beruht dieser Beitrag. Er versteht sich als eine vorläufige Bilanzierung im Hinblick auf Parallelen und Unterschiede zu herkömmlicher Arbeit in den Geisteswissenschaften, die an dieser Stelle erneut als ergebnisoffen, revisionsoffen, transparent und anschlussfähig charakterisiert werden sollen.
Empirie
Empirie im Sinne einer in alle Richtungen ermittelnden, dezidiert explorativen und investigativen Recherche steht nicht im Widerspruch zur Zielsetzung, die Phasen von antisemitischer Verfolgung und Vermögensverlust – also die »mechanics of dispossession« – im Detail nachvollziehen zu wollen. Im Zentrum dieses Bemühens liegt die Rekonstruktion des Kulturgutentzuges in drei Schritten: Auffindung aller erreichbaren Quellen jeder Art, Kartierung eines Koordinatensystems von Raum und Zeit für die Verortung von Aufbau und Auflösung der jeweiligen Sammlung und Etablierung eines evidenzbasierten Narrativs – im Bewusstsein, dass einige historische Vorgänge bewusst nicht dokumentiert wurden oder dass diese Spuren in den mehr als 80 Jahren seit dem Zusammenbruch des NS-Systems verloren gegangen sind oder aus unterschiedlichen Gründen sogar gezielt beseitigt wurden.
Diese klinische oder positivistische Autopsie von fragmentierten Quellen – Egodokumente, Behördenschrifttum, Korrespondenzen mit Dritten, Dokumente familiärer Überlieferung – ist in mehrfacher Hinsicht unentbehrlich, denn regelmäßig werden erst im Rahmen dieser umfassenden Sachstandsermittlung bzw. Sachverhaltsklärung entscheidende Informationen gewonnen und validiert, die in der transgenerationalen Zusammenschau die intendierte Vergegenwärtigung des Verlusts gestatten. Es ist dabei oft genug die eher banale Vernetzung von Fakten, die den Unterschied macht: Gegenüber selektiven oder partikularen Erkenntnisinteressen – die sich beispielsweise auf einen Künstler oder ein Kunstwerk, auf einen bestimmten musealen Bestand, auf eine Auktion oder einen Versteigerer richten – ist die konsequente Rekonstruktionsforschung per se holistischer, da sie das Gewordensein wie das Abhandenkommen von Kulturerbe in Familienbesitz nachvollziehbar machen kann. Zugleich erhellen die am Einzelfall studierten Interdependenzen der Faktoren unser Verständnis vom Ablauf iterativer struktureller Prozesse im Nationalsozialismus.
Das Ergebnis dieser empirischen Forschung gestattet im Idealfall ein faktenbasiertes Assessment: Was lässt sich am Stichtag heute – auf der Basis der recherchierten bzw. herangezogenen Quellen sowie der konsultierten Datenbanken und ihrer dynamischen Sachstände – nach menschlichem Ermessen plausibel als wahrscheinlichste Form des Vermögensverlusts im konkreten Einzelfall annehmen? Gab es beispielsweise jenseits der ab dem 30. Januar 1933 vermuteten Kollektivverfolgung weitere rasseideologisch motivierte Maßnahmen, die über pseudolegale Abpressung, z. B. in Gestalt fingierter Steuerschulden, zunächst zu einem Zwangsverkauf von Teilen der Sammlung, später zu einer Beschlagnahme oder anderen Formen der Entziehung führten?
Die Leistung des qua Empirie gewonnenen Faktengerüsts besteht in der Rückübertragung von Handlungsmacht an die Nachfahrinnen und Nachfahren, die auf Basis dieser Informationen belastbare Aussagen über die Herkunft oder Provenienz eines Artefakts, seine Translokationen und Transaktionen sowie ggf. über den heutigen Standort in privater Hand, im Handel oder in öffentlichen Sammlungen treffen können. Üblicherweise endet damit der Forschungsprozess, obwohl die gesammelten Forschungsdaten wie die gewonnenen Ergebnisse von fundamentaler Bedeutung für ähnlich gelagerte Explorationen sein können.
Empathie
So sinnvoll und unabdingbar die geschilderte Rekonstruktion der Entziehungsprozesse ist, so einseitig technizistisch und funktionalistisch wäre eine solche Engführung. Tatsächlich bedarf die Empirie der Empathie: Nur im Gespräch, das der Förderschiene des DZK konzeptionell zugrunde liegt, kann die hochpersönliche Ausgangsbasis für ein möglicherweise mehrjähriges Forschungsvorhaben gebildet und ausgeformt werden. Diese genuin soziale Interaktion ist conditio sine qua non und zugleich eine besondere historisch-emotionale Herausforderung, für die die Forscherinnen und Forscher keinerlei Ausbildung besitzen – wie beim Jahrestreffen des Arbeitskreises Provenienzforschung im September 2025 in Bonn mehrfach zum Ausdruck gebracht wurde.
Zwei Problemfelder seien skizziert. Erstens ist festzuhalten, dass die Entziehungsprozesse der 1930er und 1940er Jahre auf der Basis einer umfassenden Informationsasymmetrie operierten: Die NS-Behörden verfügten z. B. durch den Zugriff auf die Kirchenbücher über detailliertere Angaben zu Verwandtschaftsbeziehungen, Taufen und Glaubenswechseln als die Familien selbst; dies gilt, spätestens seit dem Zwang zur völligen Offenlegung im Rahmen der »Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden« vom 26. April 1938, in gleicher Weise für Finanzämter. Der Staat bzw. das NS-Regime wusste damit meist mehr über innerfamiliäre Strukturen und Verhältnisse als die einzelnen Familienmitglieder.
Die Sachlage im 21. Jahrhundert – mit einer nicht umfassenden, aber doch breiten Forschungsliteratur, einer sehr dynamischen Entwicklung im Bereich der Digitalisierung selbst umfangreichster Quellenbestände (»Transformation der Wiedergutmachung«), diversen genealogischen Datenbanken sowie einer sukzessiv gewachsenen Forschungskompetenz – droht diese Schieflage gegenüber Nachfahrinnen und Nachfahren, die in den 1960er bis 2000er Jahren in Südamerika, Asien oder Afrika geboren wurden, zu wiederholen: Erneut wissen Deutsche mehr über die Ermordeten und ins Exil Getriebenen als deren Familien selbst. Konkret bedeutet dies, dass Emigrations- und Vertreibungsgeschichten teilweise erst jetzt – nach 80 oder 90 Jahren – erstmals recherchiert, erzählt und geteilt werden. Wie moderiert man das Erschrecken, dass das einzige überlieferte Foto des Urgroßvaters aus einer polizeilichen Ermittlungsakte stammt? Wie erläutert man die Zwangsvornamen Sara und Israel, deren Existenz in der Familie nie bekannt war? Kann die Rede über Gewalt dekontaminiert werden?
Das zweite, stärker methodisch gelagerte Problem betrifft den Quellenwert von Erinnerungen – denn Erinnerung ist stets Identitätskonstruktion. Zugleich gibt es auf Opfer- wie auf Täterseite viele Gründe für das Vergessen bzw. das Nicht-Erinnernwollen oder Erinnernkönnen, darunter Scham, Schuld und Traumatisierung. So oder so sind Erinnerung und Verdrängung von Holocaust und Shoah eine zutiefst emotionale Angelegenheit und somit in gewisser Weise das genaue Gegenteil der oben beschriebenen Empirie. Doch ohne ein zumindest historisch fundiertes Einfühlungsvermögen in die individuellen Verarbeitungsprozesse von Gewalterfahrungen ist menschliche Begegnung unmöglich, die indes die Ausgangsbasis dieser Forschungskooperationen ist. Doch die Schlüsselkompetenz kognitiver Empathie steht nicht auf der curricularen Agenda geisteswissenschaftlicher Disziplinen und ist daher im Moment der Anwendung zu realisieren. Dieses Defizit muss freilich nicht persistieren, sondern könnte durch Fortbildungen und Trainings zumindest abgemildert werden.
Zwischenbilanz Doppelkompetenz
Auf der Basis von sechs Projekten steht fest, dass die zivilgesellschaftlich gewollte und überstaatlich vereinbarte Auseinandersetzung mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut nur in enger Verzahnung von Empirie und Empathie zu leisten ist. Beide Komponenten sind zwingend erforderliche Bestandteile für die Konzeptualisierung von Aufarbeitung. Perspektivisch gilt es, sowohl die formativen Traditionslinien der klassischen Hermeneutik, der Kriminaltechnik und der investigativen Recherche als auch die ethischen, moralischen und zwischenmenschlichen Werthorizonte so fortzuentwickeln, dass die notwendig vielschichtigen Gespräche auf Augenhöhe stattfinden können. Denn tatsächlich lernen Forschung und Nachkommen voneinander.