Die Mitgliederkartei der NSDAP, deren Original sich seit 1994 im Bundesarchiv befindet und dort genutzt werden kann, ist seit April dieses Jahres Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Leider kann die zum Teil kuriose Geschichte der Kartei hier nur angedeutet werden. Als die US-Armee im Frühjahr 1945 auf München vorrückte, beschloss die Führung des Braunen Hauses, der Parteizentrale der NSDAP, die gewaltige Mitgliederkartei zum Schutz der Parteigenossen zu vernichten. Die Kartei – bestehend aus der Zentral- und der Gaukartei – wurde Mitte April 1945 der Papiermühle Wirth im Münchner Norden zur Vernichtung übergeben. Der Geschäftsführer Hanns Huber verschleppte die Umsetzung des Befehls und machte später die amerikanische Besatzungsmacht auf die Kartei aufmerksam, die jedoch die Bedeutung der Unterlagen nicht gleich erkannte. Erst um die Jahreswende 1945/46 wurde die Kartei nach Berlin-Zehlendorf überführt und dort – zusammen mit weiteren umfangreichen Personalunterlagen der NSDAP, der SS und Waffen-SS oder der berufsständischen Kammern – im Berlin Document Center (BDC) zusammengefasst. Offensichtlich kam es im Verlauf dieser Aktionen zu erheblichen Verlusten, die auf mehr als 30 Prozent geschätzt werden.

Der deutschen und internationalen Öffentlichkeit blieben das BDC und seine Unterlagen weitgehend verborgen. Auskünfte zur Mitgliedschaft in NSDAP, SA, SS oder anderen NS-Organisationen wurden grundsätzlich nur für amtliche Zwecke wie z. B. für die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen erteilt. Das Auskunftsverfahren war bis 1994 sehr kompliziert und alles andere als transparent.

1994 wurde das BDC nach langjährigen Verhandlungen an das Bundesarchiv übergeben und 1995/96 in dessen neue Dienststelle in Berlin-Lichterfelde überführt. Seitdem stehen die gesamten BDC-Unterlagen und damit auch die Mitgliederkartei der Benutzung zu den Bedingungen des Bundesarchivgesetzes allgemein zur Verfügung. Die damals weit verbreitete Befürchtung, die Bundesrepublik könnte die Unterlagen weiterhin unter Verschluss halten und nur selektiven Zugang gewähren, veranlasste die USA, den gesamten BDC-Bestand vor der Übergabe an das Bundesarchiv auf Mikrofilm aufzunehmen und die Filme dem Nationalarchiv der USA, der National Archives and Records Administration (NARA), zu übergeben.

Tatsächlich leitete die Übergabe an das Bundesarchiv jedoch einen Paradigmenwechsel in der deutschen und internationalen NS-Forschung ein. Die Öffnung der BDC-Bestände bewirkte eine bedeutsame Verschiebung der Forschungsakzente. Die »persönliche« Seite des Nationalsozialismus trat nun in den Vordergrund. So wurde z. B. die Frage nach der »Medizin im Dritten Reich« nun umformuliert in »Ärzte im Nationalsozialismus«. Nach der langjährigen Konzentration auf die prominenten Haupttäter und die Institutionen des NS-Staates wurden nun die handelnden Personen auf den unteren Ebenen und im Alltag der NS-Diktatur sichtbar und dementsprechend von der Forschung auch in den Blick genommen.

Geradezu exemplarisch für diesen Prozess steht das »Internationale Germanistenlexikon 1800–1950« (IGL). Die Bearbeiter haben in den Jahren 1995 bis 2002 u. a. die NSDAP-Mitgliederkartei systematisch ausgewertet und sind dabei auf eine große Zahl von Germanisten gestoßen, die Mitglieder der NSDAP waren, bis dahin aber ihrerseits nie darüber gesprochen hatten. Wissenschaftler von hohem Rang wie der Mediävist Peter Wapnewski und öffentliche Autoritäten wie Walter Jens mussten sich nun erklären.

Das Spektrum der öffentlichen Reaktionen der Betroffenen reichte von vollständiger Leugnung bis hin zur larmoyanten Bagatellisierung einer als »Jugendsünde« abgetanen NSDAP-Mitgliedschaft. Viele Betroffene gaben in ihren Stellungnahmen an, von ihrer Mitgliedschaft keine Kenntnis gehabt zu haben, und äußerten die Vermutung, sie wären ohne eigenes Wissen und Zutun zusammen mit ihrer ganzen Schulklasse von ihren Lehrern oder als ganze HJ-Züge per Sammelantrag in die NSDAP übernommen worden.

Diese These von den Sammelanträgen hält sich – der anderslautenden Einschätzung namhafter NS-Forscher zum Trotz – bis heute hartnäckig. Durch archivalische Quellen konnte diese These bislang in keinem einzigen Fall untermauert werden.

Neben groß angelegten Forschungsprojekten zu den personellen Kontinuitäten in Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft über den Systembruch des Jahres 1945 hinweg haben seit 1994 Hunderttausende Privatpersonen im Bundesarchiv Antworten auf die Frage nach der Geschichte ihrer Familie während des Nationalsozialismus gesucht. Tatsächlich gehören die »BDC-Unterlagen« seit 1994 zu den am stärksten benutzten Beständen des Bundesarchivs. Bei der Bearbeitung dieser Anfragen hat sich sehr schnell herausgestellt, dass die reine Auskunft über eine in der Kartei nachgewiesene Mitgliedschaft bei den nach Antworten suchenden Menschen mehr Fragen neu aufgeworfen als beantwortet hat. Ganz abgesehen davon, dass das Fehlen einer Karteikarte angesichts der erheblichen Verluste keine letzte Sicherheit bietet, beantwortet selbst eine in Kopie oder als Scan übersandte Karteikarte nicht die Fragen nach den Motiven und dem Charakter der Mitgliedschaft. War der Vater, Großvater, Urgroßvater ein überzeugter Nationalsozialist oder ein Opportunist? War er »nur« zahlendes Mitglied, um unbehelligt zu bleiben, oder hat er sich an den Untaten des NS-Regimes aktiv beteiligt? Wie weit ging diese Beteiligung?

Wer es mit der Aufarbeitung der Familiengeschichte ernst meint, muss weiterfragen. Welche weiteren Unterlagen sind im Bundesarchiv oder in den anderen Staatsarchiven überliefert, die das Bild klären helfen? Wer diesen Weg bislang noch nicht selbst gegangen ist, möge eine der zahlreichen familienbiografischen Veröffentlichungen der letzten Jahre zu Rate ziehen oder die im Januar dieses Jahres publizierte Miniserie des ZDF »German Guilt« anschauen, die eindrücklich vermitteln, dass die Arbeit an der Familiengeschichte tatsächlich oft mühevolle Arbeit am Detail ist und einen langen Atem erfordert. Bei dieser Arbeit können und wollen das Bundesarchiv und die Staatsarchive der Länder wichtige Unterstützung bieten, übernehmen können sie die Arbeit allerdings nicht.

Im März 2026 hat die NARA bekannt gegeben, dass sie die Mikrofilme der NSDAP-Mitgliederkartei digitalisiert und zur freien Recherche online gestellt hat. Zunächst hat die »Zeit«, später haben auch der »Spiegel« und die »Süddeutsche Zeitung« die nicht leicht nutzbaren Digitalisate mithilfe modernster KI-Technik bequem und einfach recherchierbar gemacht. Obwohl die Kartei bis dahin schon benutzbar war und vielfach genutzt wurde, gewann die Frage nach der NSDAP-Mitgliedschaft von Eltern, Großeltern und anderen engen Verwandten in den Augen vieler Menschen eine völlig neue Aktualität. Wer bislang kein Interesse an dieser Frage gehabt oder den Aufwand einer Anfrage beim Bundesarchiv gescheut hatte, sieht sich nun herausgefordert, angesichts der niedrigen Zugangsschwelle doch »die Frage« zu stellen. Aber auch hier gilt: Wer es mit der Frage ernst meint, steht nun eigentlich erst am Anfang. Der sprunghafte Anstieg der entsprechenden Anfragen an das Bundesarchiv seit April 2026 zeigt, dass viele Menschen bereit sind, diese Herausforderung anzunehmen. Und es steht zu hoffen, dass diese neue Aufmerksamkeit für die Geschichte des Nationalsozialismus anhält.

Die öffentliche Resonanz auf die neuen Rechercheangebote übertrifft alle Erwartungen. Wie sich die Geschichtskultur in Deutschland und der Umgang mit der jüngeren deutschen Geschichte im Weiteren entwickeln werden, ist derzeit noch nicht wirklich abzusehen. Das Bundesarchiv sieht sich allerdings in seiner Einschätzung bestätigt, dass es im Zeitalter der Digitalisierung für eine freiheitlich verfasste Gesellschaft unerlässlich ist, eine unabhängige historisch-politische Meinungsbildung durch ein umfassend angelegtes Online-Angebot digitalisierter Originalquellen zu fördern.

Dies gilt angesichts der bevorstehenden Zentenarien insbesondere für die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland und Europa. Seit mehr als zehn Jahren digitalisiert das Bundesarchiv daher die Akten, Fotos, Filme und sonstigen Unterlagen zentraler Reichsbehörden, der Wehrmacht oder von NS-Parteiinstitutionen. Mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf zu den 100. Jahrestagen soll der Wissenschaft, der historisch-politischen Bildung und der allgemeinen Öffentlichkeit das Quellenmaterial zur Verfügung gestellt werden, um jeder interessierten Person die Möglichkeit zu eröffnen, die öffentlich verfügbaren Narrative zu überprüfen und sich ein eigenes Urteil zu den Ereignissen und Entwicklungen der NS-Zeit zu bilden und die eigene Familiengeschichte in einen größeren Kontext einordnen zu können. Der Deutsche Bundestag hat die Bemühungen des Bundesarchivs in den zurückliegenden Jahren wiederholt durch namhafte zusätzliche Mittelzuweisungen gefördert. Derzeit stehen mehr als 80 Millionen Digitalisate bereits online, und weitere werden zügig folgen. Bis 2028 sollen grundsätzlich alle wesentlichen Überlieferungen aus der Zeit des Nationalsozialismus – zunächst bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs – online zur Verfügung gestellt werden.

Damit errichten wir gemeinsam mit anderen Archiven und Gedächtniseinrichtungen einen Schutzwall gegen jede Form der Leugnung oder Verharmlosung. Vor dem Zeugnis der Quellen kann niemand die NS-Diktatur, den Zweiten Weltkrieg und den im Holocaust gipfelnden Rassenwahn als periphere Verirrung Deutschlands, als »Vogelschiss in der Geschichte« abtun.

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 9-10/2026