A rchäologischer Denkmalschutz, Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege sind Begriffe, mit denen die Archäologinnen und Archäologen in Deutschland seit Jahrzehnten vertraut sind. Dass das archäologische Erbe nicht nur interessant, sondern auch schützenswert ist, hat man vielerorts schon früh erkannt. In Westfalen-Lippe wurde mit den ersten Ausführungsbestimmungen bereits vor über 100 Jahren eine Möglichkeit geschaffen, archäologische Denkmäler zu erforschen, zu schützen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Nach der Entdeckung des Pfostenlochs im Römerlager von Haltern vermittelten 1904 die Archäologen Kaiser Wilhelm II.: »Majestät, nichts ist dauerhafter als ein ordentliches Loch.« Mit dem Preußischen Ausgrabungsgesetz von 1914 und den Ausführungsbestimmungen dazu aus dem Jahr 1920 verpflichtete man sich, »beim Schutz der vorgeschichtlichen Denkmale mitzuwirken«. Auch in der Weimarer Reichsverfassung war das Staatsziel »Denkmalschutz« verankert. In der entstehenden Bundesrepublik gab sich Schleswig-Holstein 1958 als erstes Bundesland ein erstes Denkmalschutzgesetz. Die anderen Bundesländer folgten. 

Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland wachen die Länder jeweils über ihre Kulturhoheit, deshalb gibt es in jedem Land ein eigenes Denkmalschutzgesetz und die Ausstattungen der Fachämter und Behörden, die sich um den Denkmalschutz kümmern, sind sehr unterschiedlich. 

Um bundesweite Belange der amtlichen Bodendenkmalspflege vertreten zu können, wurde am 15. September 1949 der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland gegründet, dem sich nach der Wiedervereinigung die Landesarchäologen der neuen Bundesländer angeschlossen haben. Der Verband wird bald gendergerecht »Verband der Landesarchäologien« heißen. Schutz, Pflege, Erforschung und Inwertsetzung archäologischer Denkmalsubstanz bzw. des archäologischen Kulturerbes stehen im Fokus des Verbandsinteresses. Ziel des Verbandes ist es, den Vertretern der Landesarchäologien eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die fachliche Diskussion zu Fragen der archäologischen Denkmalpflege zu bieten. Mehrere Kommissionen arbeiten zu aktuellen Themen der archäologischen Denkmalpflege. Der Verband brachte 2001 die »Leitlinien zur archäologischen Denkmalpflege in Deutschland« heraus, um für alle Länder verbindliche Standards zu setzen. Der Verband ist allerdings auch eine politische Interessenvertretung. Daher vertritt der Vorstand des Verbandes die archäologischen Interessen bei verschiedenen Gremien, z. B. im Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist Mitglied im Deutschen Verband für Archäologie und im europäischen Dachverband, dem Europae Archaeologiae Consilium. 

Aber was steckt eigentlich hinter dem Begriff »Denkmal«, was versteht man darunter? Wie können Denkmäler aussehen? Ganz unterschiedlich: Ein Denkmal, das kann eine Statue sein, ein Gebäude, ein Schiff oder ein Flugzeug, hinter einem archäologischen Denkmal kann sich eine Höhle, ein Bergwerk, eine Grabanlage, eine Landwehr, ein Töpferofen, ein Tempel oder eine Kirche, eine Siedlung oder nur ein profaner Gebäuderest – Pfostenstellungen eines Hausgrundrisses, Mauerstrukturen – oder als sogenanntes »bewegliches Bodendenkmal« ein Schiff, ein translozierter Stein aus einem Großsteingrab oder eine Scheibe von Nebra verbergen, um nur eine ganz kleine Auswahl zu nennen. Ein anderer Aspekt sind die auch nach anderen Gesetzen geschützten Archivböden. Neben den Bau- und archäologischen Bodendenkmälern gibt es zudem in einigen Bundesländern paläontologische Denkmäler in Form von fossilen Lagerstätten mit entsprechenden Vorkommen von Versteinerungen bzw. Spuren von pflanzlichem und tierischem Leben. Alle Bodendenkmäler sind als Quellen »Bodenurkunden«, aus denen Archäologen und Paläontologen ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse ableiten. Daher hat sich der Begriff des Bodenarchivs eingebürgert. Denkmäler zu schützen und zu pflegen gehört in den Ländern zu den Kernaufgaben der jeweiligen Institutionen, die denkmalrechtlich und denkmalpflegerisch tätig sind. Die Denkmalschutzgesetze sind die Rahmenbedingungen. 

In verschiedenen europäischen Konventionen wird zudem der Umgang mit dem archäologischen Erbe international festgelegt, z. B. La Valletta bzw. Charta von Malta, Konvention von Faro; Charta von Lausanne; spezielle Konventionen sorgen sich um einzelne Themen wie beispielsweise den Schutz des archäologischen Erbes unter Wasser. 

Leider sind die Erhaltungsbedingungen von archäologischen Funden sehr unterschiedlich. Je nach Bodenmilieu können Fundstücke sehr gut erhalten oder schlimmstenfalls stark angegriffen oder sogar zersetzt sein. Organische Reste erhalten sich nur unter ganz besonderen Konditionen und erfordern nach einer Bergung eine spezielle konservatorische und restauratorische Behandlung. Zur Ausnahme gehören außergewöhnliche Erhaltungsbedingungen wie die Fundumstände eines der ältesten Bodendenkmäler in Deutschland, dem Römergrab in Köln-Weiden. Dort hat sich mitten im Stadtgebiet der Metropole eine unterirdisch angelegte Grabkammer aus dem zweiten und dritten Jahrhundert mit Mobiliar, Portraitbüsten und Sarkophag erhalten, die heute noch besichtigt werden kann. Das Bodendenkmal ist eine der besterhaltenen und eindrucksvollsten Grabanlagen aus römischer Zeit nördlich der Alpen. 

Die Fachämter für Archäologie bzw. Bodendenkmalpflege sorgen nicht nur für eine entsprechende Datensammlung über die Fundstellen, sondern auch für deren Sicherung und Erhalt. Mit modernen Prospektionsmethoden wie Luftbildarchäologie, LidarScan-Auswertungen, Magnetprospektion oder Radaruntersuchungen versucht man auch minimalinvasiv die archäologischen Hinterlassenschaften aufzuspüren und anschließend deren Erhalt zu sichern. Um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden, sind herausragende Funde in zahlreichen archäologischen Museen präsentiert. Außerdem werden die im Zuge von Rettungs- und Forschungsgrabungen entdeckten Fundstücke in Depots bzw. Magazinen aufbewahrt und damit für zukünftige Generationen gesichert. 

Um die archäologische Denkmalpflege stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen, plante und organisierte der Verband der Landesarchäologen große Sonderausstellungen. Der ersten Ausstellung mit dem Titel »Das neue Bild der Alten Welt – Archäologische Bodendenkmalpflege und archäologische Ausgrabungen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945–1975« folgte etwa 25 Jahre später in 2002 die Ausstellung »Menschen – Zeiten – Räume. Archäologie in Deutschland«. Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 konnte die Ausstellung »Bewegte Zeiten – Archäologie in Deutschland« im Berliner Martin-Gropius-Bau präsentiert werden.  

Mit Schatzsuche und Abenteuerei hat die Archäologie wenig zu tun, auch wenn in der öffentlichen Wahrnehmung schnell Assoziationen zu Heinrich Schliemann, Indiana Jones und Lara Croft aufkommen. Und auch der Nimbus von pinselschwingenden skurrilen Archäologinnen und Archäologen stimmt meist nicht. Die Alltagsarbeit im Gelände ist hart und kräftezehrend, die Sicherung von Fundstellen mitunter problematisch und der Ruf der Archäologen trotz großen medialen Interesses an den Ergebnissen vereinzelt immer noch nicht optimal. Wir sollten bedenken, dass wir es mit der Bewahrung unseres einzigen kulturellen Erbes zu tun haben, das sich im Boden erhalten hat und aus dem die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler lesen können, oft der letzte interpretierbare Rest einer vergangenen Kultur. Und auch für Zeiten, in denen es schon historische Überlieferungen gibt, ist der Erkenntniswert der Archäologie von Nutzen, das zeigt sich ganz besonders in einem eigenen jüngsten Zweig unserer Forschung, der sogenannten »Archäologie der Moderne«. Immer wieder stellt sich dabei heraus, wie einseitig andere Quellen sind und was man alles noch an wichtigen Hinweisen finden kann, die oft ganz bewusst nirgendwo aufgezeichnet worden sind. 

Dieser Text ist zuerst erschienen in Politik & Kultur 10/2022.